Steuern und Abgaben 2010

Die Stadtverwaltung möchte alle Steuerpflichtigen daran erinnern, dass die Zahlungen für das vierte Quartal 2010 am 15. November fällig sind. Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt die Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Sollte sich die Kontonummer geändert haben, so ist dieses bitte der Steuerabteilung rechtzeitig vor dem Steuertermin mitzuteilen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Mahnverfahren durch die Stadtkasse eingeleitet. Damit werden Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu überweisen. In den Fällen, in denen Abbuchungsermächtigungen erteilt worden sind, erfolgt die automatische Abbuchung zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Zu beachten ist, dass die Steuerabteilung der Stadt Eisenach im Juli neue Steuerbescheide verschickt hat, da die Hebesätze für die Grundsteuer per Stadtratsbeschluss geändert wurden. Diese Bescheide sind gut aufzubewahren. Sie behalten ihre Gültigkeit solange, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden.

Für alle Steuerpflichtigen, die keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, gelten weiter die zuletzt erhaltenen Bescheide – solange der Betrag unverändert bleibt. Dies betrifft die Steuerarten Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer.

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