Stiftung Anerkennung und Hilfe erinnert an erfahrenes Leid und Unrecht

Betroffene können Unterstützung beantragen

Für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in psychiatrischen Einrichtungen der ehemaligen DDR untergebracht und dort Leid und Unrecht erfahren haben, wurde 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet. Sie hat die Aufgabe, das Leid und Unrecht dieser Menschen öffentlich anzuerkennen und ihre Erfahrungen wissenschaftlich aufzuarbeiten. Darüber hinaus soll durch persönliche Gespräche und finanzielle Unterstützungen konkret geholfen werden. Auch sollen bestehende Nachwirkungen gemildert und so die Lebenssituation dieser Menschen verbessert werden.

Die Kinder und Jugendlichen wurden damals zwangsweise in diesen Einrichtungen untergebracht und erfuhren dort unter anderem körperliche, seelische oder auch sexuelle Gewalt. Meist wurde ihnen eine Schul- oder Berufsausbildung verwehrt. Viele mussten auch als Minderjährige ohne Entlohnung arbeiten. Bis heute leiden viele der Menschen an den Folgen, haben beispielsweise Angststörungen, Identitätsprobleme, Schlafstörungen oder auch körperliche Schäden.

Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung ist in Thüringen beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingebunden. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle stellten sich und ihre Aufgaben kürzlich in Eisenach bei einer Informationsveranstaltung vor. Sozialdezernent Ingo Wachtmeister hatte dazu Träger der Alten- und Behindertenhilfe, Ambulante Pflegedienste, gesetzliche Betreuer, Sozialarbeiter, Gesundheitsamt, Sozialamt Wartburgkreis und Soziale Dienste ins Rathaus eingeladen.

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Ziel der Veranstaltung war es, vor allem diejenigen, die mit Betroffenen in Kontakt sind, zu informieren und zu sensibilisieren. Sie sind meist vertraut mit den Menschen, die sie betreuen, und können sie dazu bewegen, Hilfe zu beantragen. Neben der Anerkennung ihrer Leiden können nach umfassender Prüfung beispielsweise finanzielle Hilfen in Form einer einmaligen Geldpauschale (9.000 Euro) sowie auch Rentenersatzleistungen gewährt werden.

Um diese Anerkennung und Hilfe auch in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2019 bei der Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Bei Bedarf können Familienangehörige, Freunde, Betreuer oder sonstige Vertrauenspersonen die betroffenen Menschen bei der Anmeldung und den Beratungsgesprächen unterstützen. Insbesondere sind auch gesetzliche Betreuer aufgerufen, den Betreuten den Weg zur Stiftung zu ebnen.

Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hatte ein Hilfesystem gefordert für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Das errichtete Hilfesystem ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe, die gemeinsam von der Bundesregierung, allen Ländern und der evangelischen und der katholischen Kirche 2017 errichtet wurde.

Weitere Infos: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

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