SuedLink Klage abgewiesen

„Wir setzen den Widerstand gemeinsam mit den Thüringer Kommunen und Verbänden fort.“

Thüringens Minister für Infrastruktur Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff informierte heute (10.12.) das Kabinett über die abgewiesene Klage Thüringens zum SuedLink durch das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht entschied am 6. November 2019, die Klage des Freistaates gegen die Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Bundesfachplanungsverfahrens zum SuedLink aus formellen Gründen nicht zuzulassen.

Thüringens Minister für Infrastruktur Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff sagt dazu:

Wir bedauern die Entscheidung Bundesverwaltungsgerichtes. Das Gericht hat erneut nicht die Argumente Thüringens geprüft, sondern die Klage aus formellen Gründen abgewiesen. Mit dieser Entscheidung mussten wir rechnen. Wir haben immer gesagt, dass wir mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht rechtliches Neuland betreten und die realistische Gefahr besteht, dass unsere Klage vom Gericht zurückgewiesen wird. Dennoch haben wir es als unsere Pflicht gesehen, möglichst frühzeitig mit aller Dringlichkeit auf die erkannten Fehler hinzuweisen und nichts unversucht zu lassen, die Bundesnetzagentur zu einer Korrektur innerhalb des Verfahrens zu bewegen. Unsere Argumente bleiben bestehen. Wir werden nun auf politischer Ebene den Widerstand gemeinsam mit den Thüringer Kommunen und Verbänden fortsetzen. Angesichts der Klimakrise ist die Energiewende unverzichtbar. Thüringen hat dazu bereits seinen Anteil beigetragen und wird dies auch künftig tun. Die Energiewende wird aber nicht auf die nötige Akzeptanz stoßen, wenn dabei unser Freistaat unverhältnismäßig belastet wird. Ich erwarte, dass bereits bei der Planung der Leitungen die möglichen Alternativen gleichberechtigt geprüft und bewertet werden. Die Missachtung des Gebots der Gradlinigkeit ist und bleibt falsch. Im Übrigen gilt es, nach der für Anfang 2020 avisierten Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Trassenkorridorverlauf erneut die Möglichkeit von Rechtsmitteln zu prüfen.

Hintergrund
Mit der am 15. Januar 2019 erhobenen Klage wandte sich der Freistaat Thüringen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Thüringer Trassenkorridorvorschlag aus dem Bundesfachplanungsverfahren nicht weiter zu verfolgen. Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur weist aus Sicht des TMIL Verfahrensfehler auf und verletzt insbesondere das Gebot der Gradlinigkeit. Unter dem Namen SuedLink versteht man die im Bundesbedarfsplan unter den Nummern 3 und 4 aufgeführten Vorhaben. Vorhaben Nr. 3 geht von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg. Vorhaben Nr. 4 führt von Wilster in Schleswig-Holstein nach Bergrheinfeld/West in Bayern. Das Bundesbedarfsplangesetz stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs sowie ein starkes öffentliches Interesse an deren Realisierung fest. Die im Vorhaben vorgesehenen Erdkabel werden von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO und TransnetBW geplant. Die beiden Leitungen sollen über eine gemeinsame Stammstrecke geführt werden.

Das Gesetz zum Netzausbau misst der Geradlinigkeit, also der Orientierung an der Luftlinie bei der Trassenkorridorermittlung ein besonderes Gewicht bei. Die Planung der Netzbetreiber wird diesem rechtlichen Anspruch nicht gerecht. Deshalb hat der Freistaat Thüringen einen eigenen Trassenkorridorvorschlag eingebracht. Der Thüringer Vorschlag ist aus Sicht der Bundesnetzagentur zwar fachlich fundiert, stelle jedoch keine ernsthafte Alternative dar und sei daher für das weitere Verfahren der Bundesfachplanung nicht zu berücksichtigen.