Tag der Verfassung und des Thüringer Landtags

Mit einem Festakt in Erfurt beging der Thüringer Landtag den 19. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen und den 22. Jahrestag der Konstituierung des Thüringer Landtags.

«Unsere Verfassung ist der gültige Maßstab für die Politikgestaltung in unserem Land», würdigte Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) in ihrer Ansprache die Bedeutung des Dokuments. «Sie macht unser Parlament zum Zentrum der Demokratie, in dem die aktuellen Fragen von Staat und Gesellschaft offen verhandelt werden. Die Thüringer Verfassung orientiert sich an universalen Werten wie Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit. Zugleich konkretisiert sie diese Werte, macht sie handhabbar für das politische und gesellschaftliche Leben. Als Repräsentanten des Volkes haben die Abgeordneten die Verpflichtung, die Zukunft des Landes aktiv zu gestalten. Dabei müssen die politischen Vorgaben, die in unserer Verfassung festgeschrieben sind, stets im Blick bleiben. Den Gestaltungsauftrag der Verfassung erfüllen wir Thüringer in Freiheit und Selbstbestimmung. Vor diesem Hintergrund begehen wir mit großer Freude und Dankbarkeit den heutigen Tag der Verfassung und des Thüringer Landtags.»

Auf Einladung von Landtagspräsidentin Birgit Diezel hielt der EU-Kommissar für Energie Günther Oettinger die Festrede. Im Plenarsaal sprach er über die aus der historischen Erfahrung resultierende Aufgabe, konsequent für ein gemeinsames Europa einzutreten. Nur wenn die europäischen Staaten mit einer Stimme sprächen, sei es möglich, dass Europa an Einfluss in der Welt gewinne, so Oettinger. Ob in der Außenpolitik oder in der Energiepolitik – stets bedürfe es eines gesamteuropäischen Lösungsansatzes und eines einheitlichen europäischen Außenauftritts, damit Europa erfolgreich an der Bewältigung globaler Herausforderungen mitwirken könne. Zugleich verwies der EU-Kommissar auf die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips, das die Europäische Union verpflichtet, einen Sachverhalt nur dann zu regeln, wenn eine Lösung auf europäischer Ebene unabdingbar ist. Andernfalls solle die Regelungskompetenz den einzelnen Mitgliedsstaaten, Ländern und Kommunen überlassen bleiben. Thüringen gehe hier mit der ‚Vereinbarung zur Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in EU-Angelegenheiten’ in der Wahrnehmung seiner europäischen Rechte unter den deutschen Ländern mit gutem Beispiel voran, so Oettinger.

Am 25. Oktober 1990, elf Tage nach der ersten freien Landtagswahl seit 1946, konstituierte sich der Thüringer Landtag im Deutschen Nationaltheater Weimar. Der 25. Oktober ist auch der Tag der Verfassung, die genau drei Jahre später auf der Wartburg verabschiedet wurde.

Anzeige