Tempo-30-Zone in der Eisenacher Innenstadt erweitert

Im Eisenacher Stadtzentrum ist jetzt im Bereich zwischen Katharinenstraße und Müllerstraße (ZOB) die „Tempo-30-Zone“, in der die zulässige Geschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 Kilometer pro Stunde (kmh) begrenzt ist, um einige Straßen erweitert worden.

Mit dieser erweiterten Tempo-30-Zone sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem historischen Stadtzentrum. Ich bin überzeugt, dass die Eisenacher und auch die Besucher nun entspannter durch unsere Stadt laufen können, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Insbesondere in der Hospitalstraße war es mehrfach zu Unfällen im Bereich der Brücke und des Fußgängerüberwegs gekommen.

Es musste hier gehandelt werden, denn die Sicherheit steht an erster Stelle, betonte Wolf.

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Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes haben in den vergangenen Tagen die notwendigen Verkehrszeichen neu aufgestellt, angepasst oder geändert. An einigen Straßenkreuzungen haben sich aufgrund der Tempo-30-Zone die Vorfahrten jetzt auf „rechts vor links“ geändert. An diesen Stellen wird mit mobilen Hinweisschildern „Achtung! Vorfahrt geändert“ auf die neue Situation nochmals zusätzlich aufmerksam gemacht – beispielsweise in der Kreuzung Nikolaistraße, Schillerstraße, Sommerstraße und Sophienstraße. Außerdem konnten eine ganze Anzahl an Verkehrsschildern (Vorfahrt-, Hauptstraße-, Stoppschilder) abgebaut werden.

Der erweiterte geschwindigkeitsreduzierte Bereich im Stadtzentrum umfasst im westlichen Bereich nun zusätzlich folgende Straßen: die Hospitalstraße, die Karl-Marx-Straße, die August-Bebel-Straße, die Straßen „Bleichrasen“ und „Hinter der Mauer“, die Katharinenstraße und die Georgenstraße.

In die verkehrsberuhigte Tempo-30-Zone wurden außerdem auch einbezogen: die südliche Clemdastraße (ab Bahnunterführung) sowie Uferstraße, Goethestraße und Helenenstraße, ebenso die Nikolaistraße, Sommerstraße und Schillerstraße. In einigen der genannten Straßen galt bereits Tempo 30.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Tempo-30-Zone und die damit einhergehenden geänderten Regelungen zu beachten.

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