Thüringer Ehrenamtsstiftung legt Sonderfonds für Vereine in Not auf

Erfurt.

Eine halbe Million Euro kann die Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Juni 2020 an Vereine im Freistaat vergeben, die unter finanziellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie zu leiden haben.

Nicht wenige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen sind durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten. Allein durch ausgefallene Veranstaltungen fehlen Einnahmen, die sonst für ein Plus in der Vereinskasse sorgten. Hinzu kommen Ungewissheiten bezüglich weiterer Projektförderungen und der Zahlungsfähigkeit der Kommunen.

Dazu sagt Frank Krätzschmar, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung: „Durch den Austausch mit Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen beobachten wir, dass die Akteur*innen vor Ort trotz dieser ganzen Probleme noch kreative Lösungen finden. Beispielsweise gehen sie derzeit neue Wege, um mit ihren Mitgliedern zu kommunizieren. Davor ziehen wir den Hut!“

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wolle sich, so Krätzschmar, aber auch noch auf eine andere Weise bedanken: „Auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Juni 2020 können wir ab sofort 500.000 € an die Vereine und gemeinnützigen Organisationen Thüringens vergeben – auch dafür bedanken wir uns bei den Abgeordneten, die für den Beschluss zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds‘ gestimmt haben.“

„Zur Umsetzung dieses Vorhabens setzen wir diese Gelder in einen Sonderfonds für Vereine in Not um. Das Hilfsprogramm zielt auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge finanzieller Engpässe ab dem 28. März 2020 ab“, erläutert Krätzschmar. „Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000 €. Der Sonderfonds für Vereine in Not kann ab sofort in Anspruch genommen werden und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.“

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Organisationen, die nicht über hauptamtliches Personal verfügen und die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung übernimmt beispielsweise anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten sowie Internet- und Telefongebühren. Sie übernimmt Kosten für Verbrauchsmaterial, Versicherungen und Beiträge in Dachorganisationen. Außerdem erstattet die Ehrenamtsstiftung Kosten für abgesagte Veranstaltungen und Projekte, für Instandhaltungen und für die Öffentlichkeitsarbeit.

„Wir freuen uns, Thüringer Vereine und gemeinnützige Organisationen in dieser schwierigen Zeit mit einer Soforthilfe unterstützen zu können. Vereine, die bereits vom Fonds wissen, sind dazu eingeladen, auch andere Organisationen vor Ort zur Antragsstellung zu ermutigen. Auf diese Weise hoffen wir, gemeinsam das lebendige Vereins- und Verbandsleben im Freistaat, auf das wir sehr stolz sind, aufrechterhalten zu können“, schließt Frank Krätzschmar.

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Das Antragsformular, Kontaktdaten und weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/

 

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt

www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Geschäftsführerin: Brigitte Manke

Telefon: 0361/65 73 662

E-Mail: manke@thueringer-ehrenamtsstiftung.de

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