Torsten Gieß zur Gebietsreform

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wutha-Farnroda,

mit der von der Landesregierung geplanten Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen ist die Debatte über vernünftige Verwaltungsstrukturen in Thüringen in aller Munde. Klare Vorstellungen der Landesregierung sind meiner Auffassung nach bis heute nicht zu erkennen. Ich will dies hier an der Stelle auch nicht kommentieren. Ich möchte mich hier an dieser Stelle darauf konzentrieren, welche Strukturen eine bestmögliche Verwaltung der Dörfer und Weiler unserer gegenwärtigen Gemeinde gewährleisten können.

Grundsätzlich gibt es auf absehbare Zeit meiner Auffassung nach keine objektive Notwendigkeit, die Gemeinde Wutha-Farnroda in einer größeren Verwaltungsstruktur aufgehen zu lassen. Gleichwohl gibt es seit Jahren Überlegungen und Entscheidungen über eine engere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Seebach und der Stadt Ruhla. Die Planungen der drei Gemeinden werden seit Jahren aufeinander abgestimmt. Die drei Gemeinden haben sogar einen gemeinsamen Flächennutzungsplan. Die Standesamtsverwaltung wird für die Gemeinde Seebach und die Gemeinde Wutha-Farnroda ebenfalls seit Jahren von der Stadt Ruhla durchgeführt.

Am 13. September 2016 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda „den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, mit den Vertretern der Stadt Ruhla und der Gemeinde Seebach Gespräche zur Vorbereitung zur Bildung einer Einheitsgemeinde/gemeinsame Stadt zu führen. Dabei solle er darauf hinwirken, dass diese Gespräche umgehend unter Einbindung von Vertretern des Gemeinderats bzw. der Stadtratsfraktion sowie der Ortsteilbürgermeister stattfinden. Sofern seitens der Gemeinde Hörselberg – Hainich bzw. der Ortsteile dieser Gemeinde, die zwischen 1976 und 1990 dem Gemeindeverband Wutha angehörten, der Wunsch geäußert wird, Gespräche über eine Eingliederung dieser Ortsteile in die Gemeinde Wutha-Farnroda  oder in eine künftige gemeinsame Gemeinde mit Ruhla und Seebach zu führen, wird der Bürgermeister ebenfalls ermächtigt, diesbezüglich Gespräche zu führen.“

Zwischen den Bürgermeistern der Stadt Ruhla, der Gemeinde Seebach und der Gemeinde Wutha-Farnroda finden seither regelmäßig Gespräche statt. Ein um die Ortsteilbürgermeister und 1. Beigeordneten erweitertes Gespräch fand am 9. November 2016 im Forsthaus Thal statt.

Als Mitte November letzten Jahres bekannt wurde, dass sowohl Wutha-Farnroda als auch Seebach und Ruhla von der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach auf die Eingemeindungswunschliste der Stadt Eisenach gesetzt wurden, erklärten am November 2016 der Bürgermeister der Stadt Ruhla sowie die Bürgermeisterin der Gemeinde Seebach verständlicherweise, dass weitere Fusionsverhandlungen zwischen den drei Erbstromtalgemeinden erst dann Sinn machen, wenn klar ist, dass die drei Gemeinden nicht nach Eisenach zwangseingemeindet werden sollen.

Meine diesbezügliche Anfrage an den Thüringer Innenminister, Herrn Holger Poppenhäger, blieb bis heute leider unbeantwortet. Stattdessen erhielten im Januar 2017 alle Thüringer Gemeinden den Runderlass des Thüringer Innenministeriums vom 13. Januar 2017. Darin heißt es u. a., dass „ausdrücklich darauf hingewiesen [wird], dass bis zum Abschluss der flächendeckenden Gemeindegebietsreform in Thüringen insofern kein Vertrauensschutz  in den unveränderten Fortbestand der im 1. Gemeindeneugliederungsgesetz neu gegliederten Gemeinden besteht.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Gegenwärtig wird der konkrete Eingliederungsbedarf unter Beteiligung der Ober- und Mittelzentren [u.a. Eisenach] erfasst und bewertet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird die Gemeinden zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informieren“. Aufgrund dieser Sachlage habe ich meine Kollegen aus Ruhla und Seebach folgenden Brief geschrieben:

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„Liebe Kollegin Margitta Nagel,
Lieber Kollege Hans-Joachim Ziegler,

meine persönliche Anfrage an den Thüringer Innenminister Holger Poppenhäger vom November 2016 bezüglich seiner Andeutung während der Beratung am September 2016 im Kreistagssaal des Landratsamtes Wartburgkreis ist von ihm leider unbeantwortet geblieben.

Aus dem Runderlass seiner Referatsleiterin  Frau Barbara Moss (TMIK-Ref.31) vom Januar 2017 über die freiwillige Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden durch ein Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2017 geht jedoch nach meiner Auffassung klar hervor, dass sämtliche mündlichen Äußerungen und Andeutungen des Thüringer Innenministeriums als gegenstandslos angesehen werden können.

Auf Seite 4 dieses Erlasses heißt es: ‚Gegenwärtig wird der konkrete Eingliederungsbedarf unter Beteiligung der Ober- und Mittelzentren erfasst und bewertet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen [Stärkung von Ober- und Mittelzentren gem. § 5 Absatz 1 ThürGVG]‘. Danach wolle das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales von sich aus ‚zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informieren‘.

Auf Grund dieses Runderlasses erachte ich inzwischen Ihre Auffassung, wonach wir Fusionsverhandlungen erst führen sollten, wenn eine schriftliche Stellungnahme seitens des Thüringer Innenministerium vorliegt, für absolut richtig. Jede Entscheidung, die eine freiwillige Aufgabe der Selbständigkeit der Gemeinde Wutha-Farnroda beinhalten würde, betrachte ich im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit gegen eine Zwangseingemeindung gegenwärtig für schädlich. Weitere Verhandlungen über einen Zusammenschluss im Erbstromtal  sollten meiner Auffassung erst dann fortgesetzt werden, wenn das Innenministerium verbindlich erklärt hat, dass unsere Gemeinde nicht zum konkreten Eingliederungsbedarf der Stadt Eisenach gehört.

Teilen Sie mir bitte Ihre Auffassung hierzu schnellstmöglich mit.“

Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 bzw. 9. Februar 2017 teilten mir meine Kollegen mit, dass sie meine Auffassung diesbezüglich teilen. Sie schlugen mir vor, die Beratungen in „kleiner Runde“, also auf Bürgermeisterebene, weiter zu führen. Dies werde ich tun.

Ihr Bürgermeister
Torsten Gieß

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