Tourismusförderabgabe tritt ab Januar in Kraft

In Eisenach wird ab 1. Januar eine Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen erhoben. Die vom Stadtrat dazu beschlossene Satzung tritt zum Beginn des Jahres 2012 in Kraft.

Die Abgabe müssen alle volljährigen Gäste bezahlen, die in Hotels, Pension, Gästehäusern, Gasthöfen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen in der Wartburgstadt übernachten. Pro Übernachtung und Übernachtungsgast sind – gestaffelt nach der jeweiligen Klassifizierung des Hauses – 1,00, 1,50 oder 2,00 Euro zu bezahlen. Dabei wird das vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband betriebene, bundesweit einheitliche Klassifizierungssystem zugrunde gelegt.

Die Gäste zahlen die Abgabe bei der Bezahlung ihrer Übernachtung in der Herberge. Diese gibt den Abgaben-Betrag dann an die Stadt weiter. Über das konkrete Verfahren dazu wird die Stadtverwaltung im Januar die Betreiber von Beherberungsstätten in Eisenach in einer Gesprächsrunde ausführlich informieren.

Die Stadt Eisenach entschied sich für die Tourismusförderabgabe, um das breit gefächerte kulturelle Angebot für ihre Einwohner und ihre Gäste aufrecht erhalten zu können. Eng damit verbunden sind finanzielle Aufwendungen, unter anderem für die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH. Deren Finanzierung soll gemäß Stadtratsbeschluss mit Hilfe dieser Abgabe dauerhaft gesichert werden.

Geprüft worden war zuvor auch, ob eine Fremdenverkehrsabgabe in Eisenach erhoben werden kann. Doch die Voraussetzung dafür kann die Stadt mittelfristig nicht erfüllen.

Die «Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach» wurde am 2. Dezember 2011 in den beiden Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Internetseite der Stadt Eisenach www.eisenach.de im Bereich «Bürgerservice» unter «Ortsrecht» nachgelesen werden.

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