Übernahme Jugendkoordination

durch die Stadt Eisenach ab Januar 2024

Die Stadt Eisenach übernimmt ab 1. Januar 2024 die Jugendkoordination für die Region. Dies hat der Eisenacher Stadtrat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen.

Durch die Übernahme der Jugendkoordination wird die Stadt Eisenach in die Lage versetzt, inhaltlich auf die Ausrichtung und Qualität der offenen Jugendarbeit Einfluss zu nehmen und diese entsprechend der spezifischen Bedarfe im Stadtgebiet weiter zu entwickeln.

Durch die Bewerbung der Stadt, zur Übernahme der Planungsregion, ist es gelungen, die Trägervielfalt in Eisenach, die sich seit Jahren bewährt hat, zu erhalten. Dadurch können alle vier Jugendzentren erhalten bleiben. Drei der vier Jugendzentren befinden sich in freier Trägerschaft, das Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ befindet sich in Trägerschaft der Stadt Eisenach. Der Stadt ist es nun möglich ihr Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ in Eigenverantwortung weiterzuentwickeln.

Dem Beschluss des Stadtrates vorausgegangen war im März 2023 eine Empfehlung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises, die regionale Jugendarbeit neu zu strukturieren. Dies beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 14. März. Die Stadt Eisenach bewarb sich anschließend für die Übernahme der Planungsregion 2. Durch den Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises wurde dies am 28. Juni beschlossen. Zukünftig wird es sechs sozialräumliche Planungsregionen in der Jugendarbeit im Wartburgkreis geben. Die Stadt Eisenach wurde als Planungsregion 2 festgelegt. Die Leistungen können nun ab dem 1. Januar 2024 erfolgen.

Finanzierung

Durch den Vertragsabschluss der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis zur Übernahme der Jugendkoordination wird der Betrieb und die Förderung aller vier Jugendhäuser für den Planungszeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gesichert. Der Vertrag sieht die Förderung von insgesamt 9,72 Stellen im Stadtgebiet Eisenach vor. Die Mittel werden an die Stadt Eisenach gezahlt. Durch weitere vertragliche Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhäuser werden die Fördermittel teilweise weitergeleitet beziehungsweise zur Refinanzierung der Stellen im eigenen Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ verwendet.

Zusätzlich werden Sachkostenzuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie eine Verwaltungs- und Regiekostenpauschale vom Wartburgkreis gezahlt.

Weitere Planungsregionen des Wartburgkreises

Die sozialräumliche Planungsregion 1 betrifft Hallungen, Treffurt, Nazza, Frankenroda, Amt Creuzburg, Bischofroda, Lauterbach, Berka v.d.H., Krauthausen und Hörselberg-Hainich.
Wutha-Farnroda, Seebach und Ruhla ist Planungsregion 3.
Gerstungen und Werra-Suhl-Tal ist Planungsregion 4.
Die sozialräumliche Planungsregion 5 umfasst Bad Liebenstein, Barchfeld-Immelborn, Bad Salzungen und Leimbach. Auch hier hat sich eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet und sich erfolgreich für diese Planungsregion beworben.
Zur Planungsregion 6 gehören die Krayenberggemeinde, Vacha, Unterbreizbach, Dermbach, Weilar, Buttlar, Geisa, Oechsen, Wiesenthal, Schleid, Gerstengrund und Empfertshausen.

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