Umgehungsgerinne für Biberdamm in Gerstungen in Betrieb

Der Biber ist wieder heimisch in Deutschland, in Thüringen und auch im Wartburgkreis. Seit der ersten Entdeckung eines Bibers im Wartburgkreis von 2009 hat sich deren Zahl stark erhöht. Der Biber ist in unserer Region an allen größeren Flüssen, wie der Werra und der Ulster sowie einer Vielzahl kleinerer Gewässer, wie der Elte und dem Fischbach, heimisch geworden. Er ist das einzige Tier, dass ähnlich wie der Mensch, die Landschaft nach seinen Bedürfnissen gestaltet. Dies führt in Einzelfällen zu Konflikten mit der Nutzung angrenzender Flächen bzw. der vorhandenen Infrastruktur.

Beispielhaft gelöst werden konnte eine solche Konfliktsituation erst kürzlich am Suhlbach bzw. Rhedengraben im Bereich der hessisch-thüringischen Grenzregion bei Untersuhl. Dort erzeugten Biber durch Dammbauaktivität auf thüringischer Seite einen Rückstau in der Wildecker Kläranlage auf hessischer Seite. Um eine möglichst dauerhafte Lösung zu finden, lud das Umweltamt Wartburgkreis zu einem Treffen vor Ort ein, an dem zahlreiche Vertreter verschiedener Behörden und Umweltverbände  aus beiden Ländern teilnahmen.

Mit dabei war auch Marcus Orlamünder, Koordinator des NABU-Projektes „Bibermanagement in Thüringen“. Mit ihm war sich das Umweltamt schnell einig, dass ein Umgehungsgerinne die Ansprüche besser erfüllt, als eine direkte Dammdrainage. Wertvolle Tipps zur Gestaltung des „Bypasses“ im Einzelnen holte man sich vor allem bei Bettina Sättele, die in Baden-Württemberg ein „Fachbüro Biberfragen“ betreibt und über umfangreiche Erfahrungen verfügt.

Diese bauliche Lösung selbst konnte dann kürzlich mit großzügiger Unterstützung durch das Unternehmen Irma Oppermann/ Wildecker Kieswerke GmbH fertiggestellt werden. Überschüssiges Wasser wird ab einer Stauhöhe von etwa 70 cm oberhalb des Dammes durch einen ca. 20 m langen Bypass mit Drainagerohr um den Damm herumgeleitet. Ziel ist es, dass Mensch und Biber vor Ort „im Guten“ zusammenleben können.

Jetzt bleibt nur die genaue Beobachtung auch der anderen vorhandenen Dämme, wie die Biber weiter reagieren, vor allem im Laufe des bevorstehenden Frühjahrs – und natürlich die Hoffnung, dass sich der Aufwand mit dem Gerinne gelohnt hat, heißt es aus dem Umweltamt Wartburgkreis abschließend.

Weitere  Anmerkungen zum Umgang mit dem Biber: Der Europäische Biber (Castor fiber) ist streng geschützt. Als seine geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten gelten die Wurf- und Schlafbaue sowie das selbst gestaute Wohngewässer in der näheren Umgebung um den Bau / die Burg. Somit sind alle Aktivitäten und Maßnahmen, die Biber erheblich stören, beeinträchtigen oder zum vorzeitigen Verlassen der Lebensstätte bringen könnten, untersagt. Ebenso ist es untersagt, Biberdämme aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu zerstören oder zu verändern. Ausnahmen bzw. Befreiungen von diesen Verboten müssen rechtzeitig vor Durchführung einer Maßnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt werden, wie dies in o.g. Beispiel dargestellt ist. Hier werden mit Ihnen gemeinsam Lösungen gefunden. Es ist zu beachten, dass im Abstand von bis zu zehn Meter vom Gewässer grundsätzlich am Ufer mit unterirdischen Biberröhren zu rechnen ist, in die man auch als Fußgänger einbrechen kann. Weiterhin können Biber in ihrem Revier Bäume der verschiedensten Arten (auch Obstbäume und sogar Fichten) benagen und fällen. Vorrangig geschieht dies,  um die Baumkronen als Winternahrung zu nutzen. Wie man seinen Baumbestand einfach schützen kann, ist in der Broschüre „Mit dem Biber leben – Handlungsleitfaden für die Praxis“ des NABU Thüringen Nachzulesen. (Seite 4 u. 5; https://thueringen.nabu.de/imperia/md/content/thueringen/willkommenbiber/handlungsleitfaden_biber.pdf).

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