Umsetzung der neuen Coronavirus-Verordnung in der Wartburgregion

Private Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 Personen unter freiem Himmel können im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach an diesem Wochenende noch nicht stattfinden: Am kommenden Samstag tritt die neue Thüringer Verordnung zur Neuordnung von Maßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Danach sind Veranstaltungen im privaten Bereich anzeigepflichtig, wenn sie mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel stattfinden. Die Anzeige soll laut der Verordnung mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Für private Feiern, die bereits an diesem Wochenende stattfinden sollen, kann die Vorlaufzeit zur Prüfung des Hygienekonzeptes nicht mehr eingehalten werden.

Mit der von Ministerpräsident Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner erlassenen Verordnung werden den örtlichen Gesundheitsämtern weitere Aufgaben zugewiesen, die diese zusätzlich belasten. Die Kreisverwaltung arbeitet daher derzeit an einer Verwaltungsvorschrift, nach der das Gesundheitsamt entsprechende Anträge in einem geordneten Verfahren möglichst zügig abarbeiten kann. Gleiches gilt auch für alle öffentlichen Veranstaltungen, die nach der geltenden Verordnung prinzipiell zu beantragen sind.

Für Veranstaltungen im privaten Bereich ist mit einer Anzeigefrist von vier Arbeitstagen zu rechnen. Der Landrat erwartet eine größere Anzahl von Veranstaltungsanzeigen und betont, dass es im Interesse aller sei, dass das Gesundheitsamt jede Anzeige sichtet. Weitere Eckdaten und Informationen zur künftigen Verfahrensweise im Wartburgkreis werden in der kommenden Woche bekanntgegeben.

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