Umtauschfrist für Papierführerscheine wird verlängert


Laut der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Besitzer einer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2033 über einen Kartenführerschein verfügen. Der Umtausch der Papierführerscheine erfolgt gestaffelt. Als erstes müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 mit Papierführerschein diesen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. Als Frist galt bislang der 19. Januar 2022. Nun soll die Frist zum Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge von 1953 bis 1958 um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli verlängert werden, da eine Ahndung nicht erfolgt.

Für die betroffenen Führerscheinbesitzer heißt das, dass sie auch die kommenden Monate noch mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen.

Ungeachtet dessen sollten die Bürgerinnen und Bürger aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich nun online um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern, fordert Lutz Schellenberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Wartburgkreises auf.

In ganz Deutschland bestanden in den zurückliegenden Wochen wegen des Führerscheinumtausches, aber auch aufgrund der pandemischen Situation, erhebliche Wartezeiten im Führerscheinbereich. Das Landratsamt Wartburgkreis hat zur Entlastung in der Führerscheinstelle zwei neue Mitarbeiter eingestellt.

In ganz Deutschland bestanden in den zurückliegenden Wochen wegen des Führerscheinumtausches, aber auch aufgrund der pandemischen Situation erhebliche Wartezeiten im Führerscheinbereich. Das Landratsamt Wartburgkreis hat zur Entlastung in der Führerscheinstelle zwei neue Mitarbeiter eingestellt.

Termine sind online unter www.wartburgkreis.de direkt auf der Startseite unter „Onlineterminvergabe“ unkompliziert buchbar.

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