Unterhaltsvorschussgesetz ist geändert

Alleinerziehende Mütter und Väter können Anträge ab 29. Juni stellen

Das 36 Jahre alte Unterhaltsvorschussgesetz ist geändert und tritt ab 1. Juli 2017 in Kraft; Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses“ zugestimmt. Das Unterhaltsvorschussgesetz stellt eine besondere Hilfe des Staates für Alleinerziehende dar. Allerdings soll der zahlungspflichtige Elternteil durch diese Vorschussleistung nicht entlastet werden – sondern ist verpflichtet, diese Leistung zurückzuzahlen.

Rund 350 bis 400 Kinder Alleinerziehender im Alter bis 12 Jahren waren bisher in Eisenach jährlich auf Unterhaltsvorschuss angewiesen, weil der Unterhaltsverpflichtete keinen oder nur anteilig den monatlichen Unterhalt gezahlt hat. Dafür brachte die Stadt Eisenach im vergangenen Jahr rund 710.000 Euro auf.

Die Unterhaltsvorschussstelle nutzt alle Möglichkeiten, um sich dieses Geld von säumigen Unterhaltspflichtigen zurück zu holen, wenn sie hätten zahlen könnten. Die Erfolgsquote dafür lag in den letzten Jahren dennoch lediglich zwischen 15 und 20 Prozent.

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Mit der Änderung dieses Gesetzes kommt auf die Stadtverwaltung Eisenach nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Verdoppelung der Fallzahlen, also eine Mehrausgabe von rund 1 Million Euro zu, wobei der Bund davon 40 Prozent erstattet. Konkrete Aussagen zur finanziellen Mehrbelastung können allerdings frühestens nach Ablauf eines Jahres getroffen werden.

Was ist ab dem 1. Juli 2017 neu?

  • Die Altersgrenze für berechtigte Kinder wird auf den 18. Geburtstag angehoben.
  • Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
  • Für Kinder ab dem 12. Geburtstag ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst noch kein ausreichendes Einkommen haben, nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.

Alle anspruchsberechtigten Alleinerziehenden können ab 29. Juni ihren Antrag während der Sprechzeiten in der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes Eisenach, Markt 22, abgeben. Anträge und Merkblätter stehen ab dem 26. Juni auf der Internetseite der Stadtverwaltung oder direkt in der Unterhaltsvorschussstelle zur Verfügung.

Zeitlich ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 gesichert, wenn der Antrag bis spätestens 31. Juli 2017 nachweislich in der Stadtverwaltung Eisenach eingeht (nicht per E-Mail).

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