Unternehmer von Abwasseranlagen zur Eigenkontrolle und Berichtsvorlage verpflichtet

Die Stadtverwaltung erinnert hiermit alle Unternehmer von öffentlichen und gewerblichen Abwasseranlagen daran, die gesetzlich geforderten Eigenkontrollberichte über ihre Anlagen für das Jahr 2020 fristgerecht bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach abzugeben. Die Frist endet am 31. März 2021.

Unternehmer von Abwasseranlagen sind laut Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen zu überwachen und sie entsprechend zu warten. Dazu gehört ebenso, dass alle Anforderungen an das Einleiten von Abwasser und die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Zu dieser Überwachung ist laut Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (ThürAbwEKVO) jährlich ein Eigenkontrollbericht bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.

Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle und zur Berichtsabgabe besteht sowohl für Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Unternehmer öffentlicher Abwasseranlagen) als auch für diejenigen, die gewerbliche/industrielle Abwasseranlagen betreiben.

Für die Eigenkontrollberichte sind die aktuellen Dokumente des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zu verwenden. Diese sind auf den Internetseiten des TMUEN (www.umwelt.thueringen.de) zu finden – Themenschwerpunkt: „Abwasserentsorgung“. Für die Unternehmer von öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt die Berichterstattung mittels EKB-online.

Die Musterformulare des TMUEN liegen auch bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach vor und können auf Anfrage zugesandt werden. Die Untere Wasserbehörde kann zu diesem Zweck vorrangig per E-Mail an umwelt@eisenach.de und auch unter den Telefonnummern 03691/670 623 und 03691/670 629 werden.

Die Abwassereigenkontrolle sowie die Abgabe des Berichtes ist Pflicht. Verstöße können gemäß Thüringer Wasserhaushaltsgesetz geahndet werden.

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