Unternehmer von Abwasseranlagen zur Eigenkontrolle und Berichtsvorlage verpflichtet

Die Stadtverwaltung erinnert hiermit alle Unternehmer von Abwasseranlagen daran, die gesetzlich geforderten Eigenkontrollberichte über ihren Anlagen für das Jahr 2016 fristgerecht bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach abzugeben. Die Frist endet am 31. März 2017.

Unternehmer von Abwasseranlagen sind laut Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen zu überwachen und sie entsprechend zu warten. Dazu gehören ebenso, dass alle Anforderungen an das Einleiten von Abwasser und die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Zu dieser Überwachung ist laut Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (ThürAbwEKVO) jährlich ein Eigenkontrollbericht bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.

Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle und zur Berichtsabgabe besteht sowohl für Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Unternehmer öffentlicher Abwasseranlagen) als auch an die Unternehmer privater/gewerblicher/industrieller Abwasseranlagen. Wer der pflichtmäßigen Abwassereigenkontrolle nicht nachkommt und zur oben genannten Frist keinen oder keinen vollständigen Bericht vorlegt, begeht laut Thüringer Wassergesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.

Ab dem Berichtsjahr 2016 muss der Eigenkontrollbericht laut Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) in digitaler Form über das Programm EKB-online eingereicht werden. Für die Unternehmer von Abwasseranlagen sind die aktuellen, vom TMUEN herausgegebenen, Dokumentvorlagen zur Abwassereigenkontrollberichterstattung zu verwenden. Die Dokumentvorlagen sind auf den Internetseiten des Freistaats Thüringen www.thueringen.de bereitgestellt – Suchbergriff: „Musterformulare Eigenkontrollbericht“

Die Informationsbriefe und Musterformulare des TMUEN liegen auch bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Eisenach vor und können zu den Sprechzeiten (montags 9 bis 12 Uhr, dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 9 bis 12 Uhr) in den Räumen dieser Behörde, Markt 22, Raum 30, eingesehen werden. Die Untere Wasserbehörde kann zu diesem Zweck auch unter den Telefonnummern 03691/670623 und 03691/670629 bzw. über E-Mail: umwelt@eisenach.de erreicht werden.

Anzeige