Unterstützung für Alleinerziehende in Thüringen

Kommunen können Förderantrag stellen

Kommunen in Thüringen, die die Gesundheit von Alleinerziehenden und deren Kindern fördern wollen, können dafür eine finanzielle Förderung erhalten. Die BARMER in Thüringen ermuntert dazu, das Elterntraining „wir2“ als einfach umsetzbare Chance für mehr Gesundheit zu nutzen und bietet eine finanzielle Förderung an.

Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Alleinerziehende und ihre Kinder vor enorme Herausforderungen und Belastungen. Das Elterntraining ‚wir2‘ soll sie und die Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren dabei unterstützen, achtsam mit sich und ihrer Gesundheit umzugehen, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen.

Die positive Wirkung des Präventionsprogramms auf die Gesundheit der Alleinerziehenden und deren Kinder sei wissenschaftlich erwiesen. Angeboten wird es seit drei Jahren in Zusammenarbeit mit der Walter Blüchert Stiftung, mit der die Kooperation nun verlängert worden ist.

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Bindungstraining für Eltern-Kind-Beziehung
Ziel des „wir2“-Bindungstrainings ist es, die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken und die psychische Stabilität besonders während der Corona-Pandemie zu fördern. In 20 wöchentlichen Gruppentreffen à 90 Minuten lernen die Teilnehmenden in vier verschiedenen Modulen, schwierige Situationen im Alltag besser zu bewältigen. In angeleiteten Übungen geht es unter anderem um den Umgang mit Konflikten, Belastungen und um kindliche Freiräume.

In einigen Kommunen konnte ‚wir2‘ bereits als ein nachhaltig wirksames Präventionsangebot verankert werden. Damit wird ein Beitrag für die gesundheitsförderlichen Bedingungen für Alleinerziehende geleistet, so Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstand der Walter Blüchert Stiftung.

Als Voraussetzung für eine Förderung müssten interessierte Kommunen eine passende Einrichtung, etwa eine Kita und zwei Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer für den Kurs benennen. Die Betreuenden würden von der Stiftung in einer dreitägigen Schulung zur „wir2“-Gruppenleitung ausgebildet.

Kommunen können noch bis Ende des Jahres 2022 einen Förderantrag bei der BARMER stellen. Da das jährliche Förderbudget begrenzt ist, entscheidet das Eingangsdatum des Antrags über die Teilnahme am Präventionsprogramm.

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