Urteil gesprochen: Angriff auf Außendienstmitarbeiter

Im Juli 2023 wurde ein Mitarbeiter des Außendienstes des Fachdienstes Ordnungsrecht der Stadt Eisenach im Rahmen einer Verkehrskontrolle tätlich angegriffen, beleidigt und bedroht. Nun urteilte das Eisenacher Amtsgericht.

Der Angeklagte wurde wegen versuchter Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung tateinheitlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und einem Fahrverbot von einem Monat (§ 44 StGB) verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage erhielt der Angeklagte unter anderem das Verbot, Messer bei sich zu tragen, sowie eine Geldauflage. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Dieser Angriff auf einen Beschäftigten der Stadt Eisenach macht mich fassungslos. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst, Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr darf in keiner Weise toleriert werden. Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Bediensteten haben für mich oberste Priorität. Insofern zeigt das Urteil einmal mehr, wie wichtig es ist, gegen derartige Gewalt vorzugehen und die Mittel des Rechtsstaates auszuschöpfen“, so Oberbürgermeister Christoph Ihling.

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