Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle dürfen in der Stadt Eisenach von Montag, 1. November bis Sonntag, 14. November ausnahmsweise verbrannt werden.
Das gilt jedoch nur für Grundstücke im Außenbereich, die nicht gewerblich genutzt werden und nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Wer seine Pflanzenabfällen verbrennen will, sollte verschiedenes beachten, vor allem, dass die Verbrennung mindestens zwei Werktage vor Beginn bei der Abfallbehörde des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22 (Tel. 03691/670613 oder 670614) gemeldet werden muss.
Außerdem darf durch das Feuer niemand gefährdet oder verletzt werden. Abfälle, Reifen, Öl, Benzin oder ähnliche brennbare und giftige Stoffe dürfen nicht verbrannt werden. Die Abfälle sollten möglichst trocken sein. Für das Feuer sind Mindestabstände einzuhalten, und es muss zum Schluss vollständig gelöscht werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abfallbehörde (Tel. 03691/670613 oder 670614) zur Verfügung.
Im März 2005 wird es dann erneut für eine begrenzte Zeit möglich sein, Pflanzenabfälle zu verbrennen.