Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Das Umweltamt des Wartburgkreises informiert, dass entsprechend der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vom 14.09.2010 die Verbrennung von trockenem, unbelastetem Baum -und Strauchschnitt, welcher auf nicht gewerblichen Grundstücken anfällt, im Frühjahr 2013 in der Zeit vom 01.03. bis 31.03.2013 an den Werktagen erlaubt ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbrennung nur auf solchen Grundstücken zulässig ist, auf denen eine Nutzung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach – AZV) angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und keine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht. Die Möglichkeit zur Verbrennung trifft damit vorwiegend auf Grundstücke im Außenbereich (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite www.wartburgkreis.de unter der Rubrik «Natur und Umwelt» oder im Umweltamt eingesehen werden.

Eine Verwertung, z.B. durch Schreddern oder das Aufschichten zu Benjes-Hecken ist stets der Beseitigung durch Verbrennung vorzuziehen. Eine weitere Alternative ist die Verrottung durch Liegenlassen oder Untergraben.

Bei der Verbrennung sind die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Hinweise unbedingt einzuhalten. Insbesondere wird nochmals darauf hingewiesen, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind:

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– 1,5 km zu Flugplätzen (hier betroffen: Verkehrslandeplatz Eisenach – Kindel)
– 50 m zu öffentlichen Straßen
– 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
– 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
– 100 m zu Waldflächen
– 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen
– 5 m zur Grundstücksgrenze

Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Altreifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.

Eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch und Abgase ist zu vermeiden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.
Die Verbrennungsstelle ist bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Mitarbeiter des Umweltamtes werden in dieser Zeit wieder verstärkte Kontrollen über die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises festgelegten Vorschriften durchführen.

Fragen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt beantwortet das Umweltamt Wartburgkreis unter folgenden Kontaktdaten: Tel. 03695/616701 bzw. umwelt@wartburgkreis.de.

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