Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises zurückgewiesen


Keine Auswirkung auf Bürgervotum der Rhöndörfer

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises gegen das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden und damit den Kreiswechsel der Stadt Kaltennordheim insgesamt zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes betrifft deshalb nicht die Rückkehr der drei Dörfer Andenhausen, Fischbach und Klings in den Wartburgkreis:

Die Zurückweisung unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Neugliederungsgesetz hat keinerlei Auswirkung auf das Bürgervortum der drei rückkehrwilligen Dörfer. Wir werden uns hier weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dem Bürgerwillen Rechnung getragen und die Rückkehr in den Wartburgkreis umgesetzt wird, so Landrat Reinhard Krebs.

Auch wenn wir nach den letzten Verlautbarungen mit einem Scheitern rechnen mussten, so bin ich zwar nicht überrascht, aber letztlich doch enttäuscht, so der Landrat. Kaltennordheim war ein wichtiger Teil unseres Landkreises, den wir ungern kampflos ziehen lassen wollten.

Der Wartburgkreis hat mit dem Kreiswechsel von Kaltennordheim 2018 einen Gebietsanteil von 40,48 km² und 3.299 Einwohner verloren.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich intensiv mit der Verfassungsbeschwerde des Landrates befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Landkreis ein Gebiet haben müsse, es jedoch kein Recht darauf gebe, ein ganz bestimmtes Landkreisgebiet zu haben. Die Möglichkeit der Bestandsänderung des Kreisgebietes gegen den Willen des Landkreises sei in der Thüringer Kommunalordnung explizit vorgesehen.

Anzeige
Anzeige