Verhalten bei Verdacht auf eine Corona-Infektion

Das Bürgertelefon des Landratsamtes Wartburgkreis erreichen immer wieder zahlreiche Fragen von Bürgern, die sich nicht sicher sind, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie befürchten sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben oder wenn sie sich in einer Quarantäne befinden. Auch Arztpraxen stellen immer wieder Fragen zum richtigen Vorgehen. Dies ist auch darin begründet, dass von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedliche Vorgehensweisen, abhängig von der Besetzungsstärke der Gesundheitsämter und der Fallentwicklung in der jeweiligen Region gibt. Wir stellen hier die aktuell gültigen Verhaltensregeln im Wartburgkreis vor, die sich bei starker Fallzahlerhöhung jedoch ändern können.

Direkter Kontakt zu infizierter Person
Grundsätzlich gilt: keine Arztpraxis und auch keine Notaufnahme persönlich aufsuchen, sondern sich unbedingt telefonisch melden. Das Gesundheitsamt ist zu kontaktieren wenn direkter Kontakt zu einer Person bestand, die nachweislich infiziert ist. Dann gilt man als Kontaktperson mit höherem Infektionsrisiko und sollte sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt unter corona@wartburgkreis.de bzw. unter der Nummer des Bürgertelefons 03695 – 616161 melden. Direkt beim Hausarzt sollte man sich melden, wenn nach einem Kontakt zu einer infizierten Person akute Atemwegserkrankungs-Symptome auftreten. Arzt bzw. Gesundheitsamt entscheiden, ob eine Quarantäne, eine Therapie oder ein Test auf das Corona-Virus notwendig ist. Wenn ein niedergelassener Arzt einen nötig gewordenen Abstrich nicht selbst machen kann, muss er Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 aufnehmen und dort einen entsprechenden Termin für den Patienten vereinbaren. Bis das Testergebnis vorliegt, sollen die betreffenden Personen in häuslicher Isolation bleiben, wenn das Gesundheitsamt nicht ohnehin schon eine Quarantäne angeordnet hat. Wenn ein Test durchgeführt wurde, ist es wichtig zu wissen, dass den Befund nur der überweisende Arzt übermittelt und nicht das Gesundheitsamt des Wartburgkreises. Liegt ein positives Testergebnis vor, informiert der zuständige Arzt den Patienten und meldet den Fall beim Gesundheitsamt.

Indirekter Kontakt zu einer infizierten Person
Wer in Kontakt mit einer Person war, die ihrerseits Kontakt zu einer infizierten Person hatte, ist selten bereits infiziert. Der Kontakt zu einer Kontaktperson ist in den meisten Fällen unkritisch. Nur wer Symptome wie beispielsweise Fieber oder Husten zeigt, sollte sich beim Hausarzt melden. Wer darüber hinaus ängstlich ist, kann nur bei typischen Symptomen einen Arzt oder ein Corona-Testzentrum aufsuchen. Bei symptomlosem Kontakt zu einer Kontaktperson, grippalen Symptomen ohne Kontakte, Testwünschen von Arbeitgebern sowie von Personen ohne vorher vereinbarten Termine wird nicht abgestrichen.

Verhalten als Reiserückkehrer
Grundsätzlich gilt: Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten (laut Robert-Koch-Institut) müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben und sich umgehend beim Gesundheitsamt unter corona@wartburgkreis.de bzw. über die Nummer des Bürgertelefons 03695 – 616161 melden. Das Gesundheitsamt wird entscheiden, ob die Quarantäne in vollem Umfang erforderlich ist, ob ein Test erfolgt oder eine Behandlung erforderlich ist. Eine angeordnete Quarantäne bedeutet, dass das Haus bzw. das eigene Grundstück nicht verlassen werden darf, auch nicht zum Lebensmittel-Einkauf oder für Arztbesuche. Das Gesundheitsamt organisiert für den Lebensmitteleinkauf Unterstützung. Wenn ein Arzt benötigt wird, muss dieser zu den Betreffenden nach Hause kommen, hierbei ist es wichtig, bereits beim Anruf in der Arztpraxis anzugeben, dass man sich in Quarantäne befindet. Für den durch die Quarantäne erlittenen Verdienstausfall erhalten Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen den Verdienstausfall auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Details dazu sind auf der Corona-Informationsseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de zu entnehmen.

Bürgertelefon
Unter der Nummer 03695 – 616161 ist das Bürgertelefon des Wartburgkreises von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag 8-16 Uhr und am Wochenende von 9-15 Uhr zu erreichen. Das Bürgertelefon ist mittlerweile mit 10 Mitarbeitern des Landratsamtes besetzt. Fragen können auch unter info@wartburgkreis.de gestellt werden. Viele Antworten liefert zudem die Corona-Informationsseite des Landkreises, die auf der Startseite von www.wartburgkreis.de zu finden ist.