Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen verboten

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Mit Inkrafttreten der Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus vom 14. Dezember wurde der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen vor dem Jahreswechsel 2020/21 verboten.

Zudem dürfen in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 keine pyrotechnischen Gegenstände im öffentlichen Raum abgebrannt werden – also in allen gekennzeichneten Bereichen mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel: Eisenacher Marktplatz und Fußgängerzone, Busbahnhof, Bushaltestellen, vor Einzelhandelsgeschäften, auf Parkplätzen).

Auch Veranstaltungen im öffentlichen Raum zum Feiern des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen, sind untersagt.

Es wird empfohlen, generell auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.

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