Verunreinigungen am Autobahnparkplatz Kleiner Hörselberg

Allgemeinverfügung zur Nutzung des Aussichtspunktes
ehemaliger Autobahnparkplatz Kleiner Hörselberg

Aufgrund der permanent stattfindenden Verunreinigungen im Bereich des ehemaligen Autobahnparkplatzes Kleiner Hörselberg (Gemarkung Wutha) verfüge ich auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren (OBV Gefahrenabwehr) in der Gemeinde Wutha-Farnroda in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2018:

Im Bereich des ehemaligen Parkplatzes Kleiner Hörselberg ist das Lagern sowie das dauerhafte Verweilen in Verbindung mit Alkoholgenuss oder Genuss anderer Drogen oder in Verbindung mit ungenehmigtem Braten oder Kochen in einem Umkreis von 300 m, gemessen vom Aussichtspunkt, grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für das Anliefern lassen von Speisen und Getränken. Verboten sind in diesem Bereich auch die Verrichtung der Notdurft sowie das Nächtigen.

Ausnahmeerlaubnisse bezüglich eines längeren geselligen Verweilens können bei mir oder meinem Vertreter im Amt unter Angabe der Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer schriftlich beantragt werden. Der Antragsteller hat zuvor jedoch sicherzustellen, dass die Voraussetzung für eine geordnete Notdurftverrichtung gegeben ist. Diese Voraussetzung wird als gegeben angesehen, wenn vom Antragsteller eine schriftliche diesbezügliche Vereinbarung über die Toilettenbenutzung mit der nahen Gaststätte vorgelegt wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 2 und § 51 Abs. 1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 Euro geahndet werden.

Wutha-Farnroda, den 2. Mai 2019
Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda

Torsten Gieß
Bürgermeister

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