Verwaltungsgericht entschied gegen Auftrittsverbot von Zirkussen mit Wildtieren in Eisenach

Der vom Eisenacher Stadtrat im Dezember 2016 gefasste Beschluss, keine städtischen Flächen mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu vergeben, wurde gestern vom Verwaltungsgericht Meinigen nicht anerkannt. Ein Zirkusbetreiber hatte gegen den Beschluss geklagt und gewonnen. Der Zirkus darf in Eisenach auftreten.

Der damalige Antrag „Keine Flächenvergabe an Zirkusse mit Wildtieren“ war im Stadtrat kontrovers diskutiert und dann mehrheitlich beschlossen worden. Nachdem erste Klagen in anderen Bundesländern bekannt wurden, bat die Oberbürgermeisterin das Thüringer Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde um eine rechtliche Würdigung. Die Aufsichtsbehörde hat jedoch bisher keine Wertung abgegeben.

Deshalb sah ich mich in der Pflicht, in der Zwischenzeit die mehrheitliche Auffassung des Stadtrates zu beachten und keine Flächen zur Verfügung zu stellen, erklärt Oberbürgermeisterin Katja Wolf und betont: Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist jetzt die Rechtslage eindeutig geklärt. Es ist zu bedauern, dass zunehmend Gerichte die letzte Instanz für politische Fragen werden.

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