Verweigerter Handschlag NPD: Innenminister bestätigt Rechtsauffassung der Eisenacher Oberbürgermeisterin

Innenminister Jörg Geibert hat die Rechtsauffassung von Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf bestätigt. Demnach ist es ausreichend, Gemeinderatsmitglieder durch eine mündliche Erklärung in ihr Amt zu verpflichten. Ein Handschlag wird nicht zwingend vorausgesetzt. Das geht aus einer von Innenminister Jörg Geibert beantworteten Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina König hervor. Das Thüringer Innenministerium ist die oberste Rechtsaufsicht für die Kommunen.

Eisenachs Oberbürgermeisterin hatte den gewählten NPD-Stadträten nach ihrer mündlichen Verpflichtung während der ersten Stadtratssitzung nach der Kommunalwahl nicht die Hand gegeben. „Ich kann zum Körperkontakt per Handschlag mit Patrick Wieschke und seiner Fraktion nicht gezwungen werden“, sagt Katja Wolf.

Seitens der Landesregierung – so steht es in der Beantwortung der Anfrage – wird es für ausreichend erachtet, „wenn das Gemeinderatsmitglied durch ausdrückliche Erklärung bestätigt und bekräftigt, dass es sich der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes des Gemeinderatsmitgliedes bewusst ist und sich zur gewissenhaften Pflichterfüllung bereit erklärt.“ Eine Verpflichtung im Sinne der Thüringer Kommunalordnung (Paragraf 24 Absatz zwei, Satz eins) setzt danach nicht zwingend einen Handschlag voraus. Ein Handschlag, so Geibert weiter, ist lediglich „ordnungspolitischer Natur“ und zieht bei entsprechender Unterlassung „weder den Amtsverlust des Gemeinderatsmitgliedes nach sich, noch liegt eine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters vor“.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde bei der Verpflichtung von NPD-Stadtratsmitgliedern in den Städten Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie Ebeleben auch auf den Handschlag verzichtet.

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