Vor dem Kauf exotischer Tiere beim Umweltamt informieren

Zum Weihnachtsfest werden immer wieder gern Haustiere verschenkt. Besonders die Kinder freuen sich, wenn Hunde, Katzen oder Meerschweinchen zu neuen Gefährten werden. Aber auch exotische Tiere wie Schildkröten, Papageien oder Schlangen zählen immer öfter zu den lebendigen Geschenken. Da die meisten dieser Tiere einen besonderen Schutz genießen, gelten für sie mit dem Artenschutzgesetz besondere gesetzliche Bestimmungen.

Die Besitzer exotischer, geschützter Tiere müssen diese beim Umweltamt anmelden. Zudem sind die Exoten nachweislich artgerecht zu halten und auch ihre Herkunft muss nachvollziehbar sein. Dafür sind entsprechende Herkunftsnachweise von den Züchtern vorzulegen oder Einfuhrbescheinigungen für Tiere aus dem Ausland.
Grund für die strengen Bestimmungen ist der Kampf gegen den illegalen Tierhandel. In einigen Ländern rangiert das illegale Geschäft mit exotischen Tieren gleich hinter dem illegalen Handel mit Drogen oder Waffen. Daher gibt es auch strenge Regeln bei Verstößen gegen die Artenschutzgesetze.

Ausführliche Informationen und Hinweise zum Kauf und zur Haltung von exotischen Tieren gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde des städtischen Umweltamtes, Markt 22, Tel. 03691-670612, E-Mail: umwelt@eisenach.de

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