Vor dem Sommergewinn: Stadt ruft auf, Gehwege zu reinigen

Zum Sommergewinn am 2. April soll sich die Stadt allen Einheimischen und Gästen von der besten Seite zeigen. Deshalb ruft die Verwaltung alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Gehwege vor ihren Grundstücken rechtzeitig zu säubern und herumliegende Abfälle zu entfernen.

Zuständig für die Reinigung sind laut der entsprechenden Satzung der Stadt die Besitzer oder die von ihnen beauftragten Mieter der Grundstücke, an denen der Gehweg entlang läuft. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Bauzustand.

Die Gehwege sind laut Satzung samstags oder an Tagen vor einem Feiertag bis spätestens 16 Uhr (zwischen Oktober und März) bzw. bis 18 Uhr (April bis September) zu reinigen. Bei Straßen, bei denen kein Gehweg vorhanden ist, ist ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu reinigen.

Soweit Gehwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind – dies kommt besonders in den Ortsteilen relativ häufig vor – gilt eine besondere Regelung: Hier wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den Grundstücksbesitzern auf beiden Straßenseiten. In diesem Jahr, das eine ungerade Endziffer hat (2011) sind die Eigentümer auf der Seite gegenüber dem Gehweg zur Reinigung verpflichtet.

Die vollständige „Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ ist auch im Internet zu finden unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt „Ortsrecht“, Satzung Nr. 60.10.

Anzeige