Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Ab 31. Juli werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahlen versandt, die am 30. August stattfinden. Bis spätestens 6. August haben alle Wahlberechtigten dann die Benachrichtigungs-Postkarten im Briefkasten.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen – vom 10. August bis 14. August in der Stadtverwaltung, Markt 2, Raum 122 (1. Etage) und zwar montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Ebenfalls vom 10. August bis 14. August kann jeder Wahlberechtigte Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten zu überprüfen.

Das Briefwahlbüro in der Eisenacher Stadtverwaltung öffnet am 10. August. Wer schon vorher Briefwahl beantragen möchte, kann dies im Internet machen: www.eisenach.de/wahlen (Oder www.eisenach.de, Bereich „Bürgerservice“, Menüpunkt „Wahlen“). Auf den Wahl-Seiten der Stadt gibt es außerdem weitere Informationen, Bekanntmachungen und nützliche Links zu den Wahlen sowie auch die Ergebnisse vorhergehender Wahlen

Wer Fragen zur Wahl hat, kann sich auch an die Stadt-Wahlleitung wenden: Goldschmiedenstraße 1, Telefon 670-101, E-Mail wahlen@eisenach.de.

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