Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2013
werden ab nächster Woche versandt

Ab dem 18. August 2013 werden in Thüringen die Wählerverzeichnisse erstellt sowie die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl am 22. September 2013 versandt.

Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Eine «automatische» Eintragung ins Wählerverzeichnis wird für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 18. August 2013 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet sind.

Alle «automatisch» ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 1. September 2013 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.

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Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 29. August 2013 sollte der Betroffene – spätestens jedoch am Freitag, dem 30. August 2013 – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.

Bürger, die bis zum 18. August 2013 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 1. September 2013 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen.

Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie «automatisch» ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 1. September 2013 gestellt werden.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekommen, finden sie aber am Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 22. September 2013 abgeben.

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