Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2024 werden gedruckt und versandt

Mit Stichtag 21. Juli 2024 wurden aus den Einwohnermelderegistern die Wählerverzeichnisse erstellt und die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl 2024 gedruckt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen kann somit ab dieser Woche erfolgen.
Alle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 11. August 2024 ihre wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Mittwoch, den 7. August 2024, sollte der oder die Betroffene – spätestens am Freitag, dem 9. August 2024, – bei seiner oder ihrer Gemeindebehörde unter Beachtung der Erreichbarkeits- und Öffnungszeiten nachfragen, ob er oder sie diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 21. Juli 2024 nicht mit der Hauptwohnung im Freistaat Thüringen gemeldet waren (z. B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben bis zum 9. August 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Dabei sind die Öffnungszeiten der Gemeinden zu beachten. Auch wenn sich Bürgerinnen und Bürger nicht sicher sind, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen.
„Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl erhalten haben, diese aber am Wahlsonntag nicht mehr finden, sind Sie trotzdem – unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses – wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 1. September 2024 abgeben. Anders ist es jedoch, sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben. Dann benötigen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal Ihren Wahlschein. Sollten Sie diesen in der Woche vor der Wahl noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

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