Waldbrandgefahr in Thüringen unvermindert hoch

„Trotz der geringen Niederschlagsmengen vom vergangenen Dienstag hat sich an der Waldbrandgefahrenlage nichts geändert“, mahnt der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, unter Verweis auf die Verhaltensregeln für alle Waldbesucher. So hat die insgesamt vergleichsweise sehr trockene Witterung in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen dazu geführt, dass für die Forstamtsbereiche Bad Salzungen, Heldburg, Kaltennordheim, Marksuhl, Oberhof, Schmalkalden und Sonneberg die Waldbrandwarnstufe III (es besteht hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen worden ist. In weiteren 21 Forstämtern ist die Warnstufe II (es besteht erhöhte Waldbrandgefahr) und darüber hinaus in einem Forstamtsbereich die Waldbrandwarnstufe I (es besteht Waldbrandgefahr) festgelegt wurden.

Da derzeit der frische Austrieb der Bäume sowie der Gras- und Krautschicht die stark brandgefährdeten, welken, trockenen Reste des Vorjahres noch nicht vollständig abgelöst haben, ist zurzeit in keinem Forstamtsbereich eine entspannte Waldbrandsituation (Warnstufe 0) anzutreffen. «Bei weiterhin anhaltender Trockenheit und damit geringer Luftfeuchtigkeit ist mit zunehmender Waldbrandgefährdung und entsprechender Ausrufung weiterer Gebiete mit erhöhten Warnstufen zu rechnen», betont Minister Dr. Sklenar. In Thüringen gab es aktuell bereits acht Waldbrände mit zum Glück in sechs Fällen nur geringer Flächengröße als Bodenfeuer, jedoch in zwei Fällen auch mit größerer Ausdehnung (2,5 und 1 ha) gegeben. Dabei sind neben Holzverlusten und -schädigungen insbesondere auch die Vernichtung einer Buchenkultur (Voranbau) zu beklagen.

«Aufgrund dieser angespannten Situation und in Erwartung des Maifeiertags, der bei diesem schönen Wetter ganz besonders zum Aufenthalt in freier Natur verlockt, bitte ich schon jetzt alle Waldbesucher sich umsichtig zu verhalten. Diesbezüglich erinnere ich ganz besonders an das strikte und generelle Rauchverbot im Wald. Ebenso ist das Entzünden von Lagerfeuern und das Grillen im Wald oder Waldesnähe (weniger als 100 m Abstand) grundsätzlich verboten» unterstreicht Minister Dr. Sklenar.

An die Autofahrer ergeht wiederum die Bitte, ihre Fahrzeuge nicht an Waldzufahrten oder Waldwegen zu parken, um jederzeit eine ungehinderte Passage für Löschfahrzeuge und Einsatzkräfte zu gewährleisten. Es sollte auch darauf geachtet werden, den PKW nicht auf Grasflächen abzustellen, auf denen wie oben geschrieben der neue Austrieb noch nicht gänzlich durchgewachsen ist, da der heiße Auspuff, insbesondere der «Katalysator», dort zu einer Zündquelle werden kann. Weiterhin sind die Autofahrer dringend aufgefordert, brennende Tabakreste nicht aus dem Auto zu werfen. Auch achtlos weggeworfene Flaschen und deren Scherben können durch ihre Prismenwirkung zu Zündquellen von Waldbränden werden. Im Übrigen hat Müll im Wald ohnehin nichts zu suchen!

«Werden diese Verhaltensweisen beachtet, kann jeder Waldbesucher dazu beitragen, ökologische Beeinträchtigungen und Vermögensschäden durch Waldbrände zu vermeiden und die Schutz- und Erholungswirkungen der Wälder und die Schönheit der Natur für die Bevölkerung zu erhalten», resümiert Minister Dr. Sklenar abschließend.

Sollten Waldbesucher Anzeichen von beginnenden oder sich bereits ausbreitenden Waldbränden feststellen, wird um schnellstmögliche Information der Polizei oder Feuerwehr über Handy (110/112), einer erreichbaren Polizeidienststelle, Revierförsterei oder anderen öffentlichen Amtsstellen gebeten.

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