Waldbrandwarnstufe II

Aufgrund der sehr hohen Temperaturen und der dadurch weiter abgefallenen relativen Luftfeuchtigkeit gilt ab sofort für die Wälder unseres Forstamtsbereiches Marksuhl die
Waldbrandwarnstufe II.

Neben der Information der Bevölkerung bedeutet dies auch die Benachrichtigung der Rettungsleitstelle. Diese wiederum benachrichtigt die Kreisbrandinspektoren der Landkreise und die Leiter der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz der kreisfreien Städte.

Damit sind folgende Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen einzuhalten bzw. Festlegungen zu beachten:
• Verbot der Anlage offener Feuerstellen in Wald- und Waldrandgebieten (100 m Abstand)
• absolutes Rauchverbot in Wald- und Waldrandgebieten, hierbei erfolgen strengere Kontrollen und notfalls Bußgeldahndungen
• Für Waldbesucher gilt die eingeschränkte Begehbarkeit der Wälder (kein Querfeldeinwandern, Verbot des Verlassens der Hauptwanderwege)
• Waldfahrverbot für alle nicht im Wald arbeitenden Personen (Brennholzselbstwerber dürfen auch weiterhin den Wald befahren, es gilt erhöhte Achtsamkeit beim Parken der Fahrzeuge)
• Offenhalten der Waldzufahrten von parkenden PKW/LKW für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen, ebenso muss die Befahrbarkeit der Wege im Wald gewährleistet sein
• das Abstellen von katalysatorbestückten Fahrzeugen auf allen waldvorgelagerten Wiesen sowie auf entsprechend bewachsenen Flächen im Wald ist zu vermeiden (Entzündungsgefahr von trockenem Gras)
• den Handlungsaufforderungen der Revierförster ist unbedingt Folge zu leisten

Anzeige