Walk begrüßt freiwillige Gemeindefusionen

„Einen Zwang darf es bei der Zusammenführung aber nicht geben“

Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Neugliederung der Gemeindestrukturen im Freistaat beschlossen. Die auch als „Hochzeitsgesetz für Gemeinden“ bekannte Regelung will die freiwillige Neugliederung von kommunalen Gebieten künftig erleichtern.

Durch das Gesetz können Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda künftig einen gemeinsamen Weg gehen. Auch Ettenhausen, Frauensee und Tiefenort sollen durch den Zusammenschluss mit Bad Salzungen neue Möglichkeiten in ihrer Gestaltung erhalten.

Für den Westthüringer Landtagsabgeordneten Raymond Walk ist das neue Gesetz ein Erfolg.

Es ist gut, dass wir somit den freiwilligen Neugliederungen der Gemeinden einen guten und einfachen Weg bereiten, so meint Walk.

Hinzu fügt er aber auch, dass es keinen Zwang  bei der Zusammenführung von Kommunen geben darf und die Freiwilligkeit an oberster Stelle stehen muss. Auch deswegen stimmte er der Verabschiedung des Gesetzes zu.

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