Wartburgkreis hebt Allgemeinverfügung „Private Zusammenkünfte“ auf

Der Wartburgkreis hat soeben die Allgemeinverfügung „Private Zusammenkünfte“ vom 30. März 2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die gestern von uns herausgegebenen Regelungen bezüglich des Osterfestes, die auf dieser Verfügung basierten, sind damit ebenfalls hinfällig.

Grund ist die Telefonkonferenz gestern Abend, in der sich die Regierungschefs der Bundesländer und die Bundeskanzlerin darauf verständigt haben, dass die Bürgerinnen und Bürger angehalten bleiben sollen, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Beabsichtigt mit der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises war eine Erleichterung für den persönlichen Umgang in den Osterfeiertagen. Um jedoch ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, wird der Wartburgkreis hier keinen Sonderweg gehen.

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