Wartburgkreis legt neue Regelungen für Orte mit hohen Infektionszahlen fest

Der Wartburgkreis hat heute zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die zum einen die Schließung von Schulen und Kindergärten neu regeln und zum anderen besondere Eindämmungsmaßnahmen für Brennpunktorte mit hohen Infektionszahlen im Wartburgkreis vorsehen.

Schulen im nördlichen Wartburgkreis öffnen wieder
So dürfen ab Dienstag, 16. März im nördlichen Wartburgkreis Schulen für die Klassenstufen 1- 6 und Kindergärten wieder öffnen. Geschlossen bleiben die Einrichtungen im Gebiet der Städte Bad Salzungen, Bad Liebenstein, Geisa, Ruhla und Vacha, der Krayenberggemeinde, den Gemeinden Barchfeld-Immelborn, Dermbach, Wiesenthal, Weilar, Oechsen, Empfertshausen, Leimbach, Buttlar, Gerstengrund, Schleid und Unterbreizbach, jeweils nebst aller ihrer Ortsteile.

Diese, vom ursprünglichen Landeserlass abweichende, Regelung war am Freitag durch einen neuen Erlass des Landes möglich geworden. Dieser Erlass gestattet den Landkreisen nun, auch bei einer Inzidenz von mehr als 150 Schulen und Kindergärten nur in den besonders betroffenen Orten statt pauschal in der gesamten Fläche des Landkreises zu schließen. Dies hatten Landrat Reinhard Krebs und der Thüringer Landkreistag in der vergangenen Woche wiederholt beim Land eingefordert.

Geschlossen bleiben die Schulen für die Sekundarstufe ab Klasse sieben. Hier ist in der Thüringer Verordnung zwingend vorgeschrieben, dass diese erst ab einem Inzidenzwert unter 100 öffnen dürfen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, auch die Notbetreuung findet statt.

Neben der Neuregelung der Schul- und Kitaschließungen sieht die Allgemeinverfügung auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Lernenden und Lehrkräfte im Wartburgkreis vor. So ist an allen Schulen ab der Klassenstufe 5 auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der Gesangs- sowie der Sportunterricht untersagt.

Diese 2. Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kindertagesstätten tritt am 16. März in Kraft und gilt bis 31. März. Zugleich wird die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vom 5. März zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgehoben.

Anzeige

2. Allgemeinverfügung vom 15.03.2021

Besondere Maßnahmen in Brennpunktorten
Auf dem Gebiet der Städte Bad Salzungen, Bad Liebenstein, Geisa, Ruhla und Vacha, der Krayenberggemeinde, den Gemeinden Barchfeld-Immelborn, Dermbach, Wiesenthal, Weilar, Oechsen, Empfertshausen, Leimbach, Buttlar, Gerstengrund, Schleid und Unterbreizbach, jeweils nebst aller ihrer Ortsteile werden aufgrund zahlreicher Neuinfektionen zusätzliche Maßnahmen nötig, um die Infektionszahlen einzudämmen. So sind in den betroffenen Orten alle öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätze zu sperren. Es gilt dort zudem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der Wohnung in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund untersagt.

In der Gemeinde Dermbach nebst allen Ortsteilen sowie in Wiesenthal gilt darüber hinaus, dass der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, erlaubt ist. Zudem sind dort alle Personen zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit angehalten.

Dies ist in der 6. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises geregelt. Sie tritt am 16. März in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. März.

6. Allgemeinverfügung vom 15.03.2021

Landrat Reinhard Krebs bewertet mit den Führungskräften der Kreisverwaltung die Infektionslage täglich neu und bittet um Verständnis, dass gegebenenfalls situationsbedingt Maßnahmen angepasst werden müssen.

Die Allgemeinverfügungen und weitere Hinweise zur aktuellen Situation sind unter www.wartburgkreis.de unter Informationen zum Coronavirus zu finden.

Anzeige