Wartburgkreis lehnt ÖPNV-Umlage ab

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In einer Stellungnahme teilt Landrat Reinhard Krebs mit, dass der Wartburgkreis und seine politischen Gremien eine finanzielle Mehrbelastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, was den Öffentlichen Personennahverkehr angeht, ablehnen. Die von der Stadt Eisenach im Rahmen der Anhörung erstmals gewünschte „ÖPNV-Umlage“ – mit der sich Eisenach im Gegensatz zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen künftig nur unterdurchschnittlich am Regionalverkehr beteiligen möchte – würde zu einer jährlichen Mehrbelastung von über 440.000 Euro führen.

Nach derzeitiger Rechtslage können Große kreisangehörige Städte durch entsprechende Beschlussfassung ihres Stadtrates den Stadtverkehr in eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Weder das Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) noch andere thüringische Fachgesetze begründen eine vom Landkreis an die Stadt zu erbringende Kompensationsleistung.

Auch der Status als künftige Große Kreisstadt würde daran nichts ändern: der Großen Kreisstadt Eisenach ist nach den Buchstaben des Gesetzes genau wie den Großen kreisangehörigen Städten die Übernahme des Stadtverkehrs lediglich erlaubt.

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Ungeachtet dessen, ist schon jetzt der derzeit noch vom Wartburgkreis in alleiniger Zuständigkeit getragene Regionalverkehr in ganz besonderer Weise auf die Stadt Eisenach ausgerichtet. Die Linienführungen und -taktungen sind nicht nur an den öffentlich-rechtlich zu deckenden Bedarfen der Bewohner des ländlichen Raums orientiert. Die Liniennetzplanung verläuft sternförmig in das Stadtgebiet hinein und bringt die Menschen in die Stadt. Die Linienplanung und -taktung orientiert sich an den Schülerverkehren, den Bedürfnissen der Berufspendler, dem Gelegenheitsverkehr und der touristischen Infrastruktur in Stadt und Kreis. Auch ist die Netzplanung an den Ankunfts- und Abfahrtszeiten der überregionalen Zugverbindungen des ICE-Bahnhofs Eisenach ausgerichtet. Damit sichert der Regionalverkehr im Wartburgkreis bereits jetzt die besonderen, an ein künftiges Oberzentrum zu stellenden, ÖPNV-Angebote für Eisenach.

Dass die Stadt Eisenach so kurz vor Toresschluss mit Forderungen um die Ecke kommt, die das ganze Vertragswerk ins Wanken bringen, obwohl wir schon so lange Zeit über das Thema verhandeln, verärgert mich doch ziemlich, so der Landrat.

Er erwägt jedoch, mit der Stadt Eisenach noch einmal ins Gespräch zu kommen. Sein Vorschlag: den ÖPNV – einschließlich Stadtverkehr Eisenach – insgesamt in die Verantwortung des Wartburgkreises zu übernehmen. Denn: Auch im Stadtverkehr würden Defizite auftreten. Die Stadt könnte den ÖPNV inklusive Stadtverkehr kostengünstiger durch den Wartburgkreis organisieren lassen, so der Vorschlag des Landrates. Dazu bestünden jedoch im Kreistag unterschiedliche Auffassungen, so dass eine Gremienbefassung und eine abschließende Behandlung im Kreistag notwendig wären. Wenn die Stadt Eisenach dem Vorschlag des Landrates folgen würde wollen, könnte  – allerdings aus zeitlichen Gründen erst nachgelegt – ein Kreistagsbeschluss dazu vorbereitet werden.

Er wünscht sich von den Eisenacher Verhandlungspartnern, dass sie dem Zukunftsvertrag zustimmen und den Rückkreisungs-Prozess nicht weiter gefährden.

Der zeitliche Rahmen ist eng gesteckt, so Krebs, wenn wir jetzt keine Einigkeit finden, dann ist die Rückkreisung, schon aufgrund der 2019 anstehenden Wahltermine, nicht mehr umzusetzen.