Wartburgkreis setzt thüringenweit gültigen Erlass um

Das Landratsamt Wartburgkreis erlässt heute (19. März) eine neue Allgemeinverfügung, die alle bisherigen Festlegungen aufhebt und für eine thüringenweite Einheitlichkeit im Vorgehen sorgt.

Die Allgemeinverfügung regelt beispielsweise das generelle Verbot von Zusammenkünften und gibt Sonderregelungen für Hochzeiten und Trauerfeiern bekannt. Weiterhin wird die Schließung von Einrichtungen wie beispielsweise Beherbergungsbetrieben, Cafés und Gasstätten aber auch Einzelhandelsgeschäften darin festgelegt. Sie gibt Anweisungen zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Betretungsverboten in Behindertenwerkstätten und legt fest, wie in noch geöffneten Einrichtungen und Geschäften der Infektionsschutz zu gewährleisten ist. Auch Verhaltensregeln für Reiserückkehrer werden darin angewiesen.

Ministerpräsident Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner hatten sich gestern Nachmittag in einer Telefonkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern darauf verständigt, in einem neuen Erlass alle bisherigen Entscheidungen zusammen zu fassen. Der neue Erlass berücksichtigt sowohl die Verabredungen vom Montag der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung als auch weitere Anregungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten in Thüringen. Damit wird ein Flickenteppich verschiedener Festlegungen in Thüringen verhindert, Land und kommunale Ebene handeln gemeinsam. Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März und bis zum 19. April.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich unbedingt an diese Anordnungen zu halten. Gleiches gilt im Übrigen bei Betroffenen für die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.

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