Weichenstellung für den Frieden in der Rhön

Lösung vor der Kommunalwahl möglich

Falls die Einwohner der Kaltennordheimer Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings die Rückkehr in den Wartburgkreis wünschen, so kann dieser Wunsch noch in diesem Jahr in Erfüllung gehen, so fasst Landrat Reinhard Krebs das Ergebnis eines zur Klärung der künftigen Gebietszugehörigkeit der drei genannten Rhöndörfer im Innenministerium geführten Gesprächs zusammen.

Zu dem Gespräch hatte auf Wunsch des Landrates der für die Gebietsreform zuständige Staatssekretär Uwe Höhn für den 13.02.2019 in das Ministerium eingeladen. Da ein Wechsel der Dörfer zur Gemeinde Dermbach auch die Kreisgebiete verändern würde, bedarf es einer Regelung durch Rechtsverordnung – wenn alle Beteiligten einverstanden sind. An dem Gespräch hatten u. a. neben Krebs und Höhn auch Landrätin Peggy Greiser (Schmalkalden-Meiningen), die Bürgermeister Thomas Hugk (Dermbach) und Erik Thürmer (Kaltennordheim) sowie die Ortsteilbürgermeister Petra Dietz (Andenhausen), Gerhard Schmidt (Fischbach) und Michael Jendrusiak (Klings) teilgenommen.

Der Wechsel der Stadt Kaltennordheim vom Wartburgkreis in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte bereits im Vorfeld zu Auseinandersetzungen geführt. Nach dem Vollzug des Kreiswechsels zu Beginn dieses Jahres engagieren sich Bürger nun für eine Rückkehr in den Wartburgkreis, die mit einer Ausgliederung der drei Dörfer aus Kaltennordheim und der Eingliederung in die Gemeinde Dermbach verbunden wäre.

In der Einwohnerschaft wird die Auseinandersetzung zu diesem Thema mit teils gesteigerter Schärfe geführt.

Deshalb freue ich mich, dass im Innenministerium ein Weg aufgezeigt wurde, wie noch vor der Kommunalwahl eine Lösung gefunden werden kann. Es wäre bedauerlich und der demokratischen Kultur abträglich, wenn die Bürger diesen Streit mit in die Wahlkabine nehmen würden. Ich wünsche mir, dass in den von der Gebietsreform betroffenen Kommunen die Wahlen Ausdruck einer optimistischen Einstellung zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft werden und nicht zum Ventil eines Streits, der vorher beendet sein könnte, so Krebs.

Die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Thüringer Kommunalordnung schreiben vor, dass die Einwohner der von einer Gebietsänderung betroffenen Gebiete vor einer Entscheidung hierüber zu hören sind. Die Durchführung der Anhörung obliegt hierbei der Stadt Kaltennordheim. Dieser wurde durch das Ministerium eine umfassende fachliche Unterstützung für die zügige Durchführung einer Anhörung zugesagt. Zudem verabredeten Greiser und Krebs, das Verfahren durch ihre jeweiligen Landratsämter zu unterstützen.