Weiterer Schritt hin zur Einkreisung von Eisenach

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Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss

Das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“ – kurz EisenachNGG – ist mit der gestrigen (Donnerstag, 06.06.2019) mündlichen Anhörung vor dem Innen- und Kommunalausschuss im Thüringer Landtag ein weiteres Stück vorangekommen. Während die Vertreter Beigeordneter Ingo Wachtmeister von der Stadt Eisenach und Landrat Reinhard Krebs vom Wartburgkreis den Gesetzentwurf prinzipiell begrüßen, wurden im Detail jedoch auch unterschiedliche Positionen deutlich.

Einigkeit besteht darin, für die Tarifbeschäftigten der Stadt, die künftig kreisliche Aufgaben erledigen werden, höchstmögliche Sicherheit beim Übergang auch im Gesetz zu verankern.

Hinsichtlich der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Kreis zum einen für den Regionalverkehr im gesamten Wartburgkreis und zum anderen den Stadtverkehr von Eisenach weist der Gesetzentwurf aus Sicht von Landrat Krebs jedoch erhebliche Mängel auf. Er stellte deutlich heraus, dass der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises sei, deren Defizit über die Kreisumlage von allen kreisangehörigen Kommunen, zu denen künftig auch Eisenach wieder zählen werde, finanziert werden müsse. Sei eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde der Auffassung, für ihr Gebiet auf freiwilliger Basis einen eigenen Stadtverkehr betreiben zu wollen, müsse sie dies auch selbst finanzieren. Eine Kompensationszahlung des Kreises an die Stadt dafür müssten alle übrigen kreisangehörigen Kommunen tragen. Landrat Krebs bekräftigte in diesem Zusammenhang sein Angebot an die Stadt Eisenach, auch den städtischen Verkehr in die Zuständigkeit des Kreises übernehmen zu wollen und so die Lasten für den gesamten ÖPNV im Wartburgkreis gleichmäßig zu verteilen. Für die Beteiligung Eisenachs am Regionalverkehr ist eine Zuwendung des Landes in Höhe von einer Million Euro pro Jahr für die ersten vier Jahre der Einkreisung vorgesehen. Der Kreistag des Wartburgkreises hatte den Zukunftsvertrag am 23. August 2018 vor dem Hintergrund des seinerzeit vorliegenden Gesetzentwurfs beschlossen, nach dem davon auszugehen war, dass Eisenach sich so wie jede andere kreisangehörige Gemeinde an der Finanzierung des Regionalverkehrs beteiligt.

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