Weniger Vorgaben bei Grünabfallverbrennung

Bei der Grünabfallverbrennung wird es zukünftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben. Darauf machte jetzt der CDU Landtagsabgeordnete Manfred Grob aufmerksam. In ihrer Sitzung habe sich die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit dem Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf eine entsprechende Novellierung der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen geeinigt.

«Die CDU-Landtagsfraktion hat einstimmig ein Votum zur Änderung der jetzigen Verordnung abgegeben. Danach werden die örtlichen und zeitlichen Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und innerhalb von März/April und Oktober/November verbrannt werden darf, aufgehoben. Wir haben damit die vielen Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen und setzen diese nun um», sagte Grob.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sei das Verbrennen jedoch weiter unzulässig.
Der CDU-Landtagsabgeordnete wies darauf hin, dass die Grünabfallverbrennung im Ermessen der Landkreise liegt.

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