Wie standfest sind die Grabsteine?

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Prüfung von Grabsteinen auf den Friedhöfen

Auf dem Hauptfriedhof und anschließend auf den Ortsteilfriedhöfen wird derzeit geprüft, wie standfest die Grabsteine sind. Eine Fachfirma prüft bis Ende kommender Woche und wird diejenigen Grabsteine, die nicht standsicher sind, mit einem roten Aufkleber kennzeichnen. Sollten Grabsteine drohen umzufallen, werden die Steine direkt niedergelegt. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, muss es von einem Sachkundigen (in der Regel ist das ein Steinmetz) wieder befestigt werden. Die Friedhofsverwaltung wird die für das Grab zuständige Person (Nutzungs-/Verfügungsberechtigter) hierüber schriftlich benachrichtigen. Innerhalb von vier Wochen muss der Grabstein wieder befestigt werden. Den Personen, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, wird empfohlen sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Hierzu stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03691 670 858 zur Verfügung.

Die städtische Friedhofsverwaltung ist laut der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit von Grabmalen zu prüfen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand an Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist aber die für das Grab zuständige Person. Die Kommune als Eigentümer/Träger des Friedhofes ist für die Kontrollen zuständig.

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