Wie standfest sind die Grabsteine?

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Prüfung auf den Friedhöfen

Auf dem Hauptfriedhof und anschließend auf den Ortsteilfriedhöfen wird geprüft, wie standfest die Grabsteine sind. Die Arbeiten beginnen in der 18. Kalenderwoche. Eine Fachfirma wird prüfen und diejenigen Grabsteine, die nicht standsicher sind, mit einem roten Aufkleber kennzeichnen. Sollten Grabsteine drohen umzufallen, werden die Mitarbeiter der Fachfirma die Steine direkt nieder legen. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, muss es von einem Sachkundigen (in der Regel ist das ein Steinmetz) wieder befestigt werden. Die Friedhofsverwaltung wird die für das Grab zuständige Person (Nutzungs-/Verfügungsberechtigter) hierüber schriftlich benachrichtigen. Innerhalb von vier Wochen muss der Grabstein wieder befestigt werden und die Friedhofsverwaltung entsprechend verständigt werden, wenn das erfolgt ist.

Die städtische Friedhofsverwaltung ist laut der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit von Grabmalen zu prüfen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand an Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist aber die für das Grab zuständige Person. Die Kommune als Eigentümer/Träger des Friedhofes ist für die Kontrollen zuständig.

Anschrift und Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Stadtverwaltung Eisenach, Amt für Tiefbau und Grünflächen, Sachgebiet Friedhofs- und Bestattungswesen, Heinrichstraße 11, 99817 Eisenach, Tel.: 03691 / 670 858.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Friedhofstraße 3-5: montags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr.

 

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