Willkommen in Eisenach: Einbürgerungsfeier der Stadt

Jeder Einzelner von Ihnen, ganz gleich woher er kommt, macht Eisenach reicher, bunter und vielfältiger, sagte Katja Wolf.

Mit diesen Worten begrüßte die Oberbürgermeisterin heute die Neu-Eisenacher und Neu-Eisenacherinnen, die seit kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Es ist die zweite Einbürgerungsfeier in der Wartburgstadt nach 2014.

Die Einbürgerung ist alles andere als ein Aktenvorgang innerhalb der Verwaltung. Auch daran erinnerte Katja Wolf. Vielmehr gehe es um eine bewusste Entscheidung. Eine Entscheidung, von nun an als Deutsche oder Deutscher hier in Eisenach zu leben, mit deutschem Pass und den Rechten und Pflichten von Staatsbürgern. Insgesamt sind bislang im Jahr 2017 sechs Personen (vier Erwachsene und zwei Kinder) eingebürgert worden. Weitere 24 Anträge sind derzeit in Bearbeitung. 2016 hatten sich 23 Personen (20 Erwachsene und drei Kinder), 2015 18 Personen (16 Erwachsene und zwei Kinder) in Eisenach für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Sie alle stammen aus unterschiedlichen Ländern: unter anderem Türkei, Aserbaidschan, Polen, Irak, Kosovo, Vietnam und Armenien.

Ihr Kontakt zur Staatsangehörigkeits-Behörde der Stadt ist ein sehr enger. Viele Fragen sind zu klären, verschiedene Unterlagen sind einzureichen und ein Antrag ist auszufüllen. Es dauert zwischen drei Monaten und 1,5 Jahren bis eingebürgert werden kann. Grund sind unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern, die zu Verzögerungen führen können. Erst die Einbürgerungsurkunde berechtigt zum Abholen des deutschen Passes im Bürgerbüro.

Eine neue Staatsbürgerschaft anzunehmen ist keine alltägliche Entscheidung, die man auf die leichte Schulter nimmt, sagte Katja Wolf.

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Mit der Entscheidung sind wichtige Fragen verbunden: Zu welchem Gemeinwesen will ich gehören? Für wen stehe ich ein und gegenüber welchem Staat will ich alle Rechte aber auch Pflichten wahrnehmen? Hinzu kommen Überlegungen hinsichtlich Familienangehöriger, die im Heimatland geblieben sind oder rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Eigentum im Heimatland.

Für den neuen Lebensabschnitt als deutsche Staatsbürger wünschte Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Anwesenden

viel Erfolg und Glück, um Ihre ganz persönlichen Träume hier in Eisenach verwirklichen zu können.

Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft
Um eingebürgert zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Zuständig ist in Eisenach die Staatsangehörigkeits-Behörde der Stadtverwaltung (Markt 2, Zimmer 119, Telefon 03691/670-351). Wer als Ausländer in Deutschland lebt, kann ab dem 16. Lebensjahr selbst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Für jüngere Personen können das die Eltern übernehmen. Die Einbürgerung kostet 255 Euro. Für Kinder, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden, sind 51 Euro zu zahlen. Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein unbefristetes oder befristetes Aufenthaltsrecht, man muss seit acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein und für seinen Unterhalt alleine und ohne Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe aufkommen. Wichtig sind Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Das Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Demokratie gehört ebenfalls dazu. Die alte Staatsangehörigkeit kann in der Regel nicht beibehalten werden. Um die Kenntnisse in deutscher Geschichte, Sprache, Kultur und Staatswesen zu überprüfen, gibt es seit 2008 einen „Test Leben in Deutschland“ (Einbürgerungstest).

Der Test besteht aus 33 Fragen. Pro Frage gibt es vier mögliche Antworten. Der Test muss innerhalb von 60 Minuten absolviert werden, bei 17 richtig beantworteten Fragen gilt er als bestanden. Abgefragt werden Themen aus den Bereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung„ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Hinzu kommen Testfragen des jeweiligen Bundeslandes. Ausnahmeregelungen gibt es zum Beispiel bei der Einbürgerung von Flüchtlingen oder wenn der Antragsteller einen deutschen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner hat. Diejenigen, die keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben, können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche/Deutscher werden. Auch hier gelten abweichende Regelungen. Alle Regelungen im Detail hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausführlich zusammengefasst: im Internet unter www.bamf.de. Dort kann auch eine Broschüre zum Thema bestellt werden. Vor Ort in Eisenach helfen die Mitarbeiter der Staatsangehörigkeits-Behörde bei Fragen gerne weiter.

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