Winterdienst der Stadt Eisenach ist startklar für Eis und Schnee

600 Tonnen Streusalz liegen in den Lagerhallen. 30 städtische Mitarbeiter werden – mit ihren Fahrzeugen oder mit Schneeschiebern ausgestattet – in Wechselschichten auf den Eisenacher Straßen unterwegs sein, wenn es Schnee- oder Eisglätte zu beseitigen gilt. Die Winterdienstbereitschaft wird stets vom 1. November bis 31. März des Folgejahres vorgehalten.

Die Männer des städtischen Winterdienstes sind auch in diesem Jahr wieder gut auf die kalte Jahreszeit vorbereitet. Zu den gelagerten 600 Tonnen Streusalz kommen knapp 80 Tonnen Blähschiefer hinzu, mit dem die Gehwege bei Glätte gestreut werden. Außerdem sind mehr als 140 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt. Der Splitt dient zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte. Die drei Fahrzeuge des Bauhofs und zwei Fahrzeuge von externen Firmen stehen ebenfalls parat. Die Lkw werden je nach Wetterlage kurzfristig für den Winterdienst aufgerüstet. Derzeit wird damit noch Mischgut zur Beseitigung von Straßenschäden transportiert.

Noch ist vom Winter nichts zu sehen. Aber es kann schnell gehen und über Nacht kalt und damit auch glatt werden. Daher sind wir schon jetzt vorbereitet, sagte Oberbürgermeisterin Katja Wolf, als sie sich heute (8. November) von der Bereitschaft der Winterdienstfahrzeuge überzeugte.

Bis mindestens Ende März nächsten Jahres sorgen die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Wechselschichten für verkehrssichere Straßen und Gehwege.

Die Verkehrsteilnehmer sollen die winterlichen Straßen sicher nutzen können. Schnee und Eis können aber nicht überall vollständig beseitigt werden, so die Oberbürgermeisterin weiter.

Eine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht gibt es nicht. Im Paragrafen 49 des Thüringer Straßengesetzes heißt es, dass eine Kommune die öffentlichen Straßen „nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit“ von Schnee zu räumen hat.

Sechs Mitarbeiter fahren mit Lkw und Unimog nach einem festgelegten Tourenplan. Bundes- und Hauptverkehrsstraßen und die Zufahrten zu bedeutenden touristischen Zielen im Stadtgebiet haben Vorrang. Bevorzugt geräumt und gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren. Insgesamt werden mehr als 300 Streckenkilometer betreut. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und auf www.eisenach.de (Bereich „Aktuelles“, Menüpunkt „Winterdienst“) eingesehen werden.

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Aufgrund von mehreren noch andauernden Baumaßnahmen im Stadtgebiet mussten zeitlich befristete Änderungen an den Tourenplänen des Straßenwinterdienstes vorgenommen werden. Folgende Straßen sind hiervon betroffen und werden temporär nicht geräumt und gestreut: Am Ramsberg, Wacholderweg, Frauenberg und Bahnhofstraße (abschnittsweise je nach Baufortschritt).

Darüber hinaus kümmert sich der städtische Winterdienst um folgende öffentliche Treppenanlagen, bei denen die Stadtverwaltung als Anlieger zuständig ist:

  • Treppenanlage durch die Grünanlage August Rudloff Straße
  • Treppenanlage unterer Teil von Gothaer Straße zu den Wohnblocks der Friedrich-List-Straße
  • Treppenanlange „Am Amrichen Rasen“
  • Treppenanlage zwischen Mühlhäuser Straße und Tiefenbacher Allee
  • Treppenanlagen (zwei) zwischen Domstraße und Hainweg
  • Treppenanlage vom Pfarrberg zur Domstraße am Wingolfdenkmal
  • Treppenanlage zur Esplanade
  • Treppenanlage am Frauenplan vor dem Bachdenkmal.

Wann wird geräumt?
Der Straßen-Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze wochentags bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut. Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 24 Mitarbeiter der Stadt – wie andere Anlieger auch – gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von vier weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt wie im vergangenen Winter ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

Parkverbote beachten
Damit der Schneepflug überhaupt kommt, sind die Parkverbote zu beachten. Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von mehr als drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und im gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen.

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