Winterdienst ist startklar für Eis und Schnee

600 Tonnen Streusalz liegen in den Lagerhallen. 32 Mitarbeiter der Stadt und ihrer Vertragspartner werden – mit ihren Fahrzeugen oder mit Schneeschiebern ausgestattet – in Wechselschichten auf den Eisenacher Straßen unterwegs sein, wenn es Schnee- oder Eisglätte zu beseitigen gilt. Die Winterdienstbereitschaft wird stets vom 1. November bis 31. März des Folgejahres vorgehalten.

Oberbürgermeisterin Katja Wolf überzeugte sich heute (2. November) persönlich davon, dass die Mitarbeiter des städtischen Winterdienstes auch in diesem Jahr wieder gut auf die kalte Jahreszeit vorbereitet sind. Zu den gelagerten 600 Tonnen Streusalz kommen knapp 30 Kubikmeter Blähschiefer hinzu, mit dem die Gehwege bei Glätte gestreut werden. Außerdem sind mehr als 140 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt. Der Splitt dient zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte.

Rund 1000 Meter Schneefangzaun werden zum Schutz vor Schneeverwehungen aufgestellt. Die zehn Fahrzeuge der Sachgebiete Bauhof und Grünflächen sowie acht Fahrzeuge von externen Firmen stehen ebenfalls parat. Die Lkw werden je nach Wetterlage kurzfristig für den Winterdienst aufgerüstet. Derzeit wird damit noch Mischgut zur Beseitigung von Straßenschäden transportiert. Bis mindestens Ende März nächsten Jahres sorgen die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Infrastruktur in Wechselschichten für verkehrssichere Straßen und Gehwege. Eine generelle Räum- und Streupflicht für Straßen gibt es nicht. Im Paragrafen 49 des Thüringer Straßengesetzes heißt es, dass eine Kommune die öffentlichen Straßen „nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit“ von Schnee zu räumen hat.

Festgelegte Tourenpläne für mehr als 300 Streckenkilometer
Die Mitarbeiter fahren mit Lkw, Unimog und Multicar nach einem festgelegten Tourenplan. Verkehrswichtige Bundes- und Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, auf denen Buslinien verkehren, werden bevorzugt geräumt und gestreut. Außerdem werden die Zufahrten zu touristischen Zielen von Schnee und Eis befreit. Insgesamt werden mehr als 300 Streckenkilometer betreut. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und auf der Website (unter „Service“, Menüpunkt „Winterdienst“) eingesehen werden.

Darüber hinaus kümmert sich der städtische Winterdienst um folgende öffentliche Treppenanlagen, bei denen die Stadtverwaltung als Anlieger zuständig ist:
· Treppenanlage durch die Grünanlage August Rudloff Straße
· Treppenanlage unterer Teil von Gothaer Straße zu den Wohnblocks der Friedrich-List-Straße
· Treppenanlange „Am Amrichen Rasen“
· Treppenanlage zwischen Mühlhäuser Straße und Tiefenbacher Allee
· Treppenanlagen (zwei) zwischen Domstraße und Hainweg
· Treppenanlage vom Pfarrberg zur Domstraße am Wingolfdenkmal
· Treppenanlage zur Esplanade
· Treppenanlage am Frauenplan vor dem Bachdenkmal.

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Alle sonstigen Treppenanlagen sind von den Anliegern zu räumen.

Zwei Schneefräsen für Gehsteige angeschafft
Der Straßen-Winterdienst erfolgt bei normalen winterlichen Verhältnissen in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 6 bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze wochentags bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut. Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 24 Mitarbeiter der Stadt – wie andere Anlieger auch – gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von sechs weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Der Winterdienst versucht, sich bei extremem Schneefall wie im Februar 2021 noch stärker als bisher um prägnante, viel befahrene Strecken, Überwege und Plätze kümmern. Dazu gehören besonders oft frequentierte Kreuzungen, Bushaltestellen, Zuwegungen zu Kitas und Schulen sowie die Feuerwehrzufahrten. In den Ortsteilen sollen nach Bedarf Schneeablageplätze eingerichtet werden, um große Schneemengen lagern zu können. Um zukünftig Gehwege noch schneller räumen zu können, kommen zwei neue Schneefräse zum Einsatz, die bereits bestellt wurden. Sie haben den Vorteil, dass damit zum Beispiel die Bereiche um Fußgängerampeln besser geräumt werden. Die Stadt reagiert damit auf die Kritik vom vergangenen Winter. Die Schneefräse lädt den Schnee über die Schneeschleuder auf einen Transporter, sodass er weggefahren werden kann. Außerdem unterstützen die Agrargenossenschaften den Winterdienst der Stadt Eisenach. Hierzu sind Verträge geschlossen worden. Zusätzlich sollen Multicars auch nachts unterwegs sein, um die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Nebenstrecken von Schnee frei zu halten. Die Multicars begleiten die Räumfahrzeuge.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt wie im vergangenen Winter ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

Parkverbote beachten
Damit der Schneepflug überhaupt kommt, sind die Parkverbote zu beachten. Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von mehr als drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und im gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen. „Die unangenehmen Folgen und Begleiterscheinungen eines Wintereinbruchs können aber am besten dadurch möglichst gering gehalten werden, wenn alle Bürger sich rechtzeitig auf die winterlichen Verhältnisse einstellen und sich vorsichtig, rücksichtsvoll und partnerschaftlich verhalten. Winterdienst liegt in der Verantwortung von uns allen“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

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