Wohin mit den Mülltonnen?

Petitionsausschuss des Thüringer Landtags: Ausschuss äußert Unverständnis zum Umgang des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach mit Rentnerehepaar

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat sich in seiner Sitzung am 8. Juni 2017 im Rahmen einer Petition aus dem Wartburgkreis kritisch mit der Haltung des betroffenen Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) auseinandergesetzt.

Hintergrund war die Beschwerde eines Rentnerehepaares (77 und 78 Jahre alt) aus Bad Salzungen, welches beklagt hatte, dass es seine Mülltonnen zur Abholung nicht vor dem Haus, sondern auf einem 300 Meter entfernt angelegten Stellplatz bereitstellen soll. Die Petenten trugen vor, der teils sehr steile Weg zum Stellplatz sei für sie und weitere Bewohner des Wohngebietes zu beschwerlich und kaum zu bewältigen. Als Kompromiss hatte das Ehepaar vorgeschlagen, einen Stellplatz an anderer Stelle zu errichten, um zumindest das steile Straßenstück beim Transport der Mülltonnen zu umgehen.

Trotz einer entsprechenden Empfehlung des Petitionsausschusses ist es nicht gelungen, dem Rentnerehepaar zukünftig das Verbringen ihrer Mülltonnen über eine steile Straße zu einem Mülltonnensammelplatz zu ersparen. Im Rahmen der Prüfung der Angelegenheit stieß insbesondere der Hinweis auf Wirtschaftlichkeitserwägungen seitens des zuständigen Abfallwirtschaftszweckverbandes (AZV) beim Petitionsausschuss auf Unverständnis, da vor Ort derzeit eine mögliche Gewinnausschüttung des AZV diskutiert wird.

Anzeige

In dem Angebot an die Petenten, ihren Müll bei Bedarf in leichteren Abfallsäcken zum festgelegten Stellplatz zu verbringen, sah der Ausschuss keine angemessene Lösung und bat daher die Landesregierung um nochmalige Prüfung der Angelegenheit. Der Ausschuss hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass aufgrund vergleichbarer Probleme in anderen Zweckverbänden kleinere Entsorgungsfahrzeuge angeschafft wurden. Auch eine Hilfestellung durch Entsorgungsmitarbeiter des AZV ist aus Sicht des Petitionsausschusses vorstellbar.

Der AZV ist demgegenüber der Auffassung, dass man kostendeckend arbeiten müsse. Besondere Ausgaben hätten Auswirkungen auf die im gesamten Verbandsgebiet zu erhebenden Abfallgebühren. Im Übrigen sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Entsorgungsträger aus Gründen der Kostenersparnis davon absehen könne, kleinere Müllfahrzeuge zum Einsatz zu bringen.

Auch wenn vorliegend kein im Rechtswege durchsetzbarer Anspruch auf Abholung der Mülltonnen am Hausgrundstück der Petenten besteht, bedauern die Mitglieder des Petitionsausschusses den Standpunkt des AZV. In Zeiten vorhandener Überschüsse und der öffentlichen Diskussion über deren mögliche Ausschüttung an die Träger des AZV ist es aus Sicht des Petitionsausschusses nicht nachvollziehbar, weshalb die vom Petitionsausschuss empfohlene Anschaffung eines kleineren Müllfahrzeuges nicht einmal in Erwägung gezogen wurde. Ein solches Fahrzeug könnte schließlich auch geeignet sein, ggf. andere Härtefälle im Entsorgungsgebiet zu entschärfen.

Der Ausschuss hat den vorliegenden Fall erneut zum Anlass genommen, die Behörden aufzufordern, mehr Bürgernähe zu zeigen. Es gelte, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und sozialverträgliche Lösungen anzustreben.