Zu Problemen der Stadtverwaltung

Zugleich mehreren aktuellen Angelegenheiten möchte ich mich auch aufgrund persönlicher Beteiligung äußern.

1. Das Stadtratsmitglied, Fritz Hofmann (EA), stellte den Eilantrag zur Aberkennung „Ehrenmitglied des Eisenacher Stadtrates“ für Herrn Köckert aus gegebenem Anlass. Der Antrag wurde abgelehnt, da keine Eilbedürftigkeit vorliegt. Und auch sonst hält eine überwiegende Mehrheit am Ehrentitel fest.
Für die Oberbürgermeisterin gilt hier der gleiche Grundsatz, wie beim Bau von Media-Saturn: Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, prüfen wir.

2. Auf die Anfrage Herrn Hofmanns, über welche Beraterverträge des ehemaligen ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Köckert, die Oberbürgermeisterin Kenntnis hat bzw. erlangen kann, erhält er keine Antwort. Noch als Landtagsabgeordnete hatte Frau Wolf ein hohes Interesse an dieser Thematik. Als OB scheint Aufklärung auch in dieser Sache kein Thema mehr zu sein. Die Antworten auf die Anfrage korrespondieren mit dem Interesse der OB an der Gerichtsverhandlung: Beides gleich Null.

3. Die Zurückweisung des Antrages von Herrn Pfeffer (FDP), die für den Bau des EKZ am „Tor zur Stadt“ erteilte Unbedenklichkeitserklärung auf Belastbarkeit zu prüfen, zeigt den gleichen Transparenzwillen bei wichtigen Angelegenheiten. «Übertragener Wirkungskreis» heißt das Zauberwort! Kein Gesetz aber verbietet der Oberbürgermeisterin, diesen Antrag dennoch zur Abstimmung zu bringen.

4. B-Plan «Karthäuser Höhe»: Die Veränderungssperre steht im öffentlichen Teil des Stadtrates, nicht aber der Beschluss über den Erschließungsvertrag mit der SWG. Das ist die neue Transparenz?! Vorhabens- und Erschließungsverträge waren zu jeder Zeit im öffentlichen Teil des Stadtrates. Beispiele: V+E-Plan (Nr.10.2 DRK/Hospitalstraße am 12.02.2010), V+E-Plan (Nr. 46 «Auf dem Reitenberg» am 25.06.2010), Städtebaulicher Vertrag (Nr. 3 „Auf dem Werth“ am 24.06.2011), Städtebaulicher Vetrag (Nr. 12.1 «Automobilwerk» September 2011), sogar der umstrittene städtebauliche Vertrag zum Plan Nr. 40 «Bau- und Heimwerkermarkt Stregda» wurde am 24.06.2011 in öffentlicher Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen. Meine Empfehlung an die damals antragstellenden Fraktionen CDU, SPD und BfE: Stellen Sie den Antrag zur Aufhebung ihres damaligen Antrages zur Änderung des Teilbebauungsplanes «Karthäuser Höhe», da bereits vor seiner Überarbeitung die Intensionen, eine Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes zu verhindern, durch Ausnahmegenehmigungen hinfällig sind.

5. TAVEE und Vorgängerverbände: Der seit einem Jahr von der OB mit dem TAV betraute Bürgermeister Ludwig, sah sich nicht in der Lage, im Hauptausschuss die simpelsten, allen seit Jahren bekannten Informationen in dieser Sache zu geben. Dazu wurde eigens die Verbandsleitung eingeladen. Bedauerlich, dass auch keine Fragen gestellt wurden, zum Beispiel, wie es zu dem Millionendefizit im Abwasserbereich kommen konnte. Der ständigen Nachfrage des Stadtrates Schneider (CDU), wer denn nun den Abwickler Fritz hätte überwachen müssen (Mitgliedskommunen oder Kommunalaufsicht) scheint der Wunsch innezuwohnen, es möge die Kommunalaufsicht gewesen sein, um selbst als ehemaliger Verbandsvorsitzender aus der Verantwortung entlassen zu werden.