Zugangsbeschränkung aufgehoben – kein 3G mehr in Eisenacher Stadtverwaltung

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Zum 20. März traten die neuen Infektionsschutzregeln der Bundesregierung in Kraft.  Die Stadtverwaltung hat dementsprechend ihre Zugangsbeschränkungen angepasst. Der Zugang zur Stadtverwaltung ist wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Nach wie vor gilt aber die Einhaltung der allgemeinen AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen).

Da sich die Terminvergabe etabliert hat und damit längere Wartezeiten und größere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können, ist die Stadtverwaltung auch weiterhin nur nach vorher vereinbartem Termin geöffnet. Termine für das Bürgerbüro und das Standesamt können ganz einfach auf der Homepage der Stadt Eisenach online oder allgemein auch unter der Telefon-Nr. 03691 670-800 vereinbart werden.

Für den Besucherverkehr wurde außerdem im Markt 22 vor dem Bürgerbüro der neue Info-Punkt eingerichtet. Dies ist die erste Anlaufstelle für alle Besucher*innen der Stadtverwaltung, auch für diejenigen, die bislang keinen Termin vereinbart haben. Am Info-Punkt werden Besucher*innen des Bürgerbüros, des Standesamts sowie der anderen Fachdienste und sonstigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung empfangen. Fragen und Anliegen können dort vortragen, Termine vereinbart oder Unterlagen abgeben werden. Das Team leitet die Fragen und Anliegen an den entsprechenden Fachdienst weiter. Der entsprechende Mitarbeiter oder die entsprechende Mitarbeiterin nimmt anschließend Kontakt auf, um das Anliegen zu klären.

Der Info-Punkt ist wie folgt erreichbar:

Montag           8 bis 16 Uhr
Dienstag         8 bis 18 Uhr
Mittwoch        7 bis 13 Uhr
Donnerstag     8 bis 16 Uhr
Freitag             8 bis 13 Uhr

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