Zugelassene Vereinsversammlungen betreffen bis 1. Juni nur die Sportvereine

Mehrere Vereine haben sich bezüglich der neuen Corona-Verordnung des Landes Thüringen bei der Stadt gemeldet und nachgefragt, ob Vereinsversammlungen wieder möglich sind.

Das ist leider noch nicht für alle wieder der Fall. Nur die Sportvereine können derzeit Vereins- und Verbandsversammlungen abhalten. Erst ab dem 1. Juni ist dies auch allen anderen Vereinen möglich. Geregelt ist das in der neuen Corona-Verordnung des Landes Thüringen vom 12. Mai 2020 (Paragraf 12, Absatz 3).

Zu beachten sind selbstverständlich die geltenden Regelungen des Infektionsschutzes.

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