Zukunftsvertrag wird nicht geändert

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Mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach, Katja Wolf, und den Fraktionsvorsitzenden des Eisenacher Stadtrates hat Landrat Reinhard Krebs gestern ein Gespräch geführt. Hintergrund des Treffens war der am 30. Oktober gefasste Beschluss des Eisenacher Stadtrates, die Oberbürgermeisterin mit Nachverhandlungen des Zukunftsvertrages zu beauftragen. Der Zukunftsvertrag war bereits am 23. August 2018 vom Kreistag beschlossen worden.

Er enthält, so Landrat Reinhard Krebs, faire Bedingungen für beide Seiten.

Landrat und Kreistag sind daher zu keinen Änderungen am beschlossenen Vertragswerk bereit.

Zumal, so Krebs weiter, auch der zum Vertrag passende Gesetzesentwurf bereits vom Freistaat Thüringen auf den Weg gebracht wurde.

Wegweisend sei dabei insbesondere der neu in die Thüringer Kommunalordnung aufzunehmende Status der „Großen Kreisstadt“, der neben einzelnen übertragenen staatlichen Aufgaben auch den Verbleib von kreislichen Aufgaben bei der Stadt ermöglicht.

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Im gestrigen Gespräch wurden die Änderungswünsche des Stadtrates dennoch kontrovers diskutiert. Wie Landrat Reinhard Krebs den Stadträten und der Oberbürgermeisterin mitteilte, wird der Wartburgkreis selbstverständlich auf ihn übergehende Aufgaben für die Stadt ebenso bestmöglich und bedarfsgerecht leisten wie für das gesamte Kreisgebiet. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich der Jugendhilfe. Dazu wird es eine Protokollerklärung zum Vertrag geben.

Eine nochmalige Diskussion zur Kreisstadt lehnte der Landrat kategorisch ab. Kreisstadt und Verwaltungssitz seien nicht voneinander zu trennen. Für die Bürger von Eisenach und den nördlichen Wartburgkreis will der Landrat ein großes Serviceangebot der Kreisverwaltung in Eisenach vorhalten.

Das Thema Vermögensauseinandersetzung, das die Oberbürgermeisterin und die Stadträte ebenfalls mit ins Gespräch brachten, sei, so Landrat Reinhard Krebs spätestens seit der Beratung am 20. Juni 2018 ausverhandelt.

Im Beisein der Fraktionsvorsitzenden von Stadt und Kreis hatte Staatssekretär Uwe Höhn damals deutlich gemacht, dass in seinen Augen durch die Zusage des Landes zur Zahlung von 8 Mio. Euro an die Stadt für Altfehlbeträge, obwohl diese nur noch mit etwa 2,5 Mio. Euro zu beziffern sind, die Vermögensauseinandersetzung erledigt ist. Insgesamt erhalten Stadt und Landkreis vom Land eine Hochzeitsprämie von 42 Mio. Euro.

Ich werde umgehend die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages über das Verhandlungsergebnis informieren. Für mich ist entscheidend, dass durch die Einkreisung von Eisenach in dem dann deutlich vergrößerten Kreisgebiet alle Aufgaben effizient und bürgerorientiert geleistet werden können, ohne die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusätzlich zu belasten. Mit dem bereits vom Kreistag beschlossenen Zukunftsvertrag und dem Entwurf zum Eisenach-Neugliederungsgesetz kann dies gelingen. Den Wünschen aus Eisenach wurde dabei schon weitestgehend entsprochen, sogar die Thüringer Kommunalordnung wird aus diesem Anlass geändert, sagte Krebs abschließend.